Streit um DrEd: Der Bundestag stimmt nicht wie geplant am Donnerstag über die AMG-Novelle ab.
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Bei der Anhörung zur AMG-Novelle wurden unter anderem die gesetzlichen Vorgaben für klinische Prüfungen von Arzneimitteln diskutiert.
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Ebenfalls besprochen wurde das geplante Verbot von Online-Verordnungen wie etwa von DrEd.
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Mit der AMG-Novelle wird das Apotheker-Berufsbild erweitert.
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Die ABDA-Forderungen zum Berufsbild der Apotheker wurden erfüllt: BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer sieht darin eine wichtige Botschaft an junge Menschen, die künftig ein Studium der Pharmazie aufnehmen wollen.
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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte die Bundesapothekerordnung gemäß der Wünsche der Apotheker und des Bundesrates ergänzt.
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10 Punkte beschlossen: Die Länder haben die BApO mit der umstrittenen Neudefinition des Apothekerberufs durchgewinkt.
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Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hatte zuletzt empfohlen, der geplanten Neudefinition des Apothekerberufs zuzustimmen.
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Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen Ende 2015 angenommen.
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Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hatte empfohlen, das Gesetz zur Änderung der Bundes-Apothekerordnung (BApO) anzunehmen.
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Mit der AMG-Novelle wird das Apotheker-Berufsbild erweitert.
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Die ABDA wollte ursprünglich eine offene Definition, dann aber wenigstens Extrapunkte.
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Unterstützung kam von der Länderkammer: Der Bundesrat forderte drei Extrapunkte in der BApO.
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„Die Verantwortung des Apothekers als Arzneimittelexperte und freier Heilberufler wird schon länger nicht mehr ausschließlich in der Apotheke wahrgenommen“, so der Bundesrat.
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Die EU-Richtlinie, auf die sich Gröhe sich beruft, hat eigentlich eine ganz andere Zielsetzung als die Entzauberung der pharmazeutischen Kompetenz.
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Die letzte Modifizierung der aktuellen EU-Richtlinie im Jahr 2013 ging auf eine Initiative des EU-Apothekerverbands PGEU zurück und sollte dazu beitragen, den Beruf besser abzubilden.
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Doch das BMG hat die Liste zur Grundlage für die Definition des Apothekerberufs gemacht.
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Die ABDA reklamierte, das ganze Berufszweige unberücksichtigt blieben.
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Wichtige Aspekte des Tätigkeitsortes und bedeutsame Tätigkeitsfelder in Wissenschaft und Forschung würden vernachlässigt.
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Beispielhaft wurden Aufgabenbereich genannt, etwa die Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln...
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... sowie Forschung und Lehre.
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Neben der öffentlichen Apotheke nennt die ABDA verschiedene Arbeitsorte, ...
Foto: Marcus Witte
... wie Krankenhäuser, ...
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... die Bundeswehr, ...
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... Forschungslabore ...
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... oder Universitäten.
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Mit dem geplanten Gesetz soll auch das Apothekengesetz angepasst werden, sodass Pharmazeuten, die mindestens drei Jahre in Deutschland gearbeitet haben, künftig auch Apotheken gründen dürfen.
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Dies ist ebenfalls eine Anpassung an EU-Recht.
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Die ABDA hatte sich lange gegen eine Aufweichung der deutschen Regelung gewehrt.
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Ziel des vom Kabinett geplanten Gesetzes ist es, den Weg zu einem EU-weit anerkannten Berufsausweis für Apotheker zu ebnen – der European Professional Card.
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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte die Bundesapothekerordnung gemäß der Wünsche der Apotheker und des Bundesrates ergänzt.
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Ausländische Apotheker, die in Deutschland arbeiten wollen, müssen die Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung nachweisen. Mit dem Berufsausweis könnte das EU-Bürgern erleichtert werden.
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Doch auch sie benötigen eine Approbation, um ihren Beruf in Deutschland auszuüben. Dazu müssen sie ein Führungszegnis und ein Zeugnis über ihre gesundheitliche Eignung vorweisen.
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Auch sichere Deutschkenntnisse müssen nachgewiesen werden. Die ABDA verlangt für die Approbation mindestens ein allgemeines Sprachniveau von B2. In der Fachsprache müssen die Antragsteller sogar mindestens C1-Niveau erreichen.
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Die bereits EU-weit geltende Freizügigkeit und automatische Berufsanerkennung machen europäischen Apothekern auch ohne Berufsausweis den Umzug möglich. Polnische Pharmazeuten gehen nach Großbritannien, schwedische nach Norwegen, deutsche in die Schweiz (Zeitraum 1999/2000 bis 2012).
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Nur wenige europäische Länder weisen einen Zuwanderungsüberschuss aus (Zeitraum 1999/2000 bis 2012).
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Deutschland gehört zu den Ländern, bei denen die Zu- die Abwanderung der Apotheker nicht kompensiert (Zeitraum 1999/2000 bis 2012).
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Die meisten ausländischen Apotheker in Deutschland kommen aus Polen, Rumänien, Österreich, Ungarn und Spanien (Zeitraum 1999/2000 bis 2012).
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Die deutschen Apotheker zieht es dagegen in die Schweiz und nach Österreich (Zeitraum 1999/2000 bis 2012).
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Bei den PTA ist der Zuzug aus Polen, den Niederlanden und Rumänien am größten. Allerdings sind die absoluten Zahlen gering (Zeitraum 1999/2000 bis 2012).
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Die deutschen PTA wandern ab in die Niederlande sowie nach Griechenland und Norwegen (Zeitraum 1999/2000 bis 2012).
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Am beliebtesten ist die Schweiz, in die fast jeder dritte Apotheker geht (Zeitraum 1999/2000 bis 2012).
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Unter den Ländern, die Approbierte verlieren, liegt Deutschland nach Großbritannien auf Platz 2. Die britischen Pharmazeuten gehen fast komplett nach Irland (Zeitraum 1999/2000 bis 2012).
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Die meisten PTA wandern aus Schweden und Finnland nach Norwegen aus (Zeitraum 1999/2000 bis 2012).
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Norwegen ist damit das beliebteste Zuwanderungsland bei PTA, danach folgen mit Abstand Deutschland und Großbritannien (Zeitraum 1999/2000 bis 2012).
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Unter allen reglementierten Berufen auf Wanderschaft stehen Apotheker auf Platz 10 (Zeitraum 1999/2000 bis 2012).
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