Inkontinenz-Versorgung: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe CDU) muss sich jetzt mit einer Petition zur Windel-Versorgung auseinandersetzen.
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Hilfs- und Heilmittel-Gesetz: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) legte im Juni einen Referentenentwurf zur Verbesserung der Versorgung vor.
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Der Preis darf danach nicht mehr alleiniges Kriterium bei Ausschreibungen sein und Patienten sollen immer zwischen mehreren aufzahlungsfreien Hilfsmittel wählen können.
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Laut Sozialgesetzbuch (SGB V) müssen alle Hilfsmittel, die zum GKV-Leistungkatalog gehören, in einem systematisch strukturierten Verzeichnis aufgelistet werden.
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Dieses Verzeichnis soll der GKV-Spitzenverband aktualisieren und aktuell halten.
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Außerdem sollen die Präqualifizierungsverfahren weiterentwickelt werden.
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Laut dem Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), haben Versicherte Anspruch auf eine qualitativ und quantitativ angemessene Versorgung mit Hilfsmitteln.
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Der GKV-Spitzenverband hat Anfang Dezember die Produktgruppe 15 – Inkontinenzhilfen – überarbeitet und zur Anhörung vorgelegt.
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Für die Produktgruppe gab es seit 1993 keine Anpassungen.
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Da sich die Ausschreibungen der Kassen nach dem Hilfsmittelverzeichnis richten, müssen die betroffenen Patienten oft mit Produkten zurecht kommen, die nicht mehr zeitgemäß sind.
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Trotz der Kritik durch Selbsthilfeverband Inkontinenz verteidigen die Kassen die Inkontinenzprodukte. Die Billigwindel erfülle ihren Zweck, heißt es.
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Inkontinenzprodukte auf Kassenrezept kommen in den Apotheken heute nur noch selten vor.
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Einem Apotheker aus Hessen zufolge seien Billigwindeln „in Akutfällen, zum Beispiel nach Prostata-OPs“ in Ordnung. Für den Langzeitgebrauch hingegen sei die Qualität der Kassenwindel nicht zumutbar.
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Inkontinenz-Versorgung: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe CDU) muss sich jetzt mit einer Petition zur Windel-Versorgung auseinandersetzen.
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Hersteller wie etwa Paul Hartmann fahren bei der Produktion von Windeln zweigleisig.
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Das Unternehmen produziert nicht nur Qualitätswindeln. Es beteiligt sich zudem an den Ausschreibungen der Kassen und verschickt die eigenen Produkte an die Versicherten.
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Auch der schwedische Hersteller SCA vertreibt neben dem Markenprodukt Tena Windeln zum Kassentarif.
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Eine der wenigen Kassen, die noch auf die Versorgung vor Ort setzt, ist die AOK Rheinland/Hamburg.
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Andere große Kassen haben die Versorgung ausgeschrieben und zahlen für den kompletten Monatsbedarf an Windeln teilweise weniger als 15 Euro.
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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte sich im Juni mit einer Kleinen Anfrage an den Bundestag gewandt.
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Insgesamt 38 Fragen stellten die Abgeordneten um Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink.
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Die Bundesregierung sieht die Kassen in der Pflicht: Für die medizinische notwendige Versorgung dürften sie von den Versicherten keine Eigenbeteiligung verlangen.
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Daniela Piossek, Hilfsmittelexpertin beim Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), kritisierte die Verträge der Kassen und Dumpingpreise.
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Das Sparen zeige sich zum Beispiel an den Stückzahlen: Wenn ein Produkt laut Verzeichnis zwei Liter fasst, muss es auch dafür reichen.
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Die Partner der Aktion Inkontinenzhilfe forderten mit einer Online-Petition eine bedarfsgerechte Versorgung mit Inkontinenzhilfen ohne Aufzahlung – scheiterten aber.
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Auch Laumann findet, es könne nicht sein, dass etwa aus wirtschaftlichen Gründen die Bedürfnisse und Schamgefühle der Betroffenen missachtet würden.
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Das meiste Geld wird für Hilfsmittel aus dem Gesundheitshandel ausgegeben, mit großem Abstand folgen die Apotheken.
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DAK-Chef Professor Dr. Herbert Rebscher argumentiert, dass die Kassen keine höheren Standards anbieten dürfen als im Hilfsmittelverzeichnis festgelegt.
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Unionsfraktionsvize Dr. Georg Nüßlein sieht in der Regelung einen Missstand, der manchen Kassen vermutlich ganz recht komme.
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Im Notfall, sagt er, müssten sich Versicherte an das Bundesversicherungsamt als die Aufsichtsbehörde der Kassen wenden.
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