Was besser machen: Auch praxisnahe Themen werden beim kommenden Apothekertag eine Rolle spielen.
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DAT-Bilanz 2015: Der Großteil der Anträge zum Deutschen Apothekertag wurde in Düsseldorf angenommen oder in einen Ausschuss verwiesen.
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Insgesamt 403 Delegierte waren erwartet worden.
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Fünfmal war die Entscheidung so eng, dass die Stimmenzähler ran mussten.
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Bei der knappsten Abstimmung des DAT ging es um mehr Transparenz bei den DAT-Anträgen. Der Antrag wurde mit 152 gegen 149 Stimmen abgelehnt.
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Ohne Gegenstimmen haben die Apotheker beschlossen, den Gesetzgeber aufzufordern, sie im geplanten E-Health-Gesetz bei der Erstellung von Medikationsplänen zu berücksichtigen.
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Der Gesetzgeber soll die Apotheker beim Thema Impfen stärker einbinden, etwa über entgeltliche Impfpass-Checks in Apotheken.
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Die zwei Anträge zu Cannabis für medizinische Zwecke wurden angenommen: Die Blüten soll es auf Rezept aus Apotheken geben und von den Kassen bezahlt werden.
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Angenommen wurde ein Antrag der Apothekerkammer Berlin und der Standesorganisationen aus Sachsen, Studienplätze für Pharmazie zu sichern und zu erhöhen.
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Außerdem sollen die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die PTA-Ausbildung verbessert werden.
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Mit dem Vorschlag, einen pharmazeutischen Beirat zum Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu gründen, muss sich nun ein Ausschuss befassen.
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Einstimmig angenommen wurden die Honorarforderungen des Geschäftsführenden ABDA-Vorstandes und verschiedener Mitgliedsorganisationen.
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Über den Antrag, dass Ärzte eine aktualisierte Software nutzen sollen, wurde nicht abgestimmt, da das E-Health-Gesetz ebendiese Regelung vorsieht.
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Mit deutlicher Mehrheit angenommen wurde der Vorschlag, dass Gesetzgeber und Krankenkassen sicherstellen sollen, dass sich Ärzte beim Ausstellen von Rezepten an die Vorgaben halten sollen. Andernfalls sollten die Kassen auf Retaxationen verzichten.
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Angenommen wurden auch die Anträge der Berliner Apothekerin Dr. Kerstin Kemmritz und Kollegen, Formfehler nachträglich heilbar zu machen und nach Rücksprache mit dem Arzt Ergänzungen und Änderungen auf dem Rezept vornehmen zu dürfen.
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Der Vorschlag der Landesapothekerkammer Hessen, Hersteller gesetzlich zu verpflichten, Lieferengpässe zu melden, wurde in den Ausschuss verwiesen.
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Der Antrag des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR), den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, fand Zustimmung. Anders als der Vorschlag von Lutz Engelen, eine Temperaturkontrolle für die Versender einzuführen.
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Beim Thema Hilfsmittel herrschte große Einigkeit: Die Delegierten forderten die Einhaltung des Sachleistungsprinzips und ein Verbot von Ausschreibungen.
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Einstimmig angenommen wurde der Vorschlag des Geschäftsführenden ABDA-Vorstands, eine sicheres IT-Netz der Apotheken aufzubauen.
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Die Gültigkeitsdauer von Rezepten mit einer verkürzten Gültigkeit – also etwa BtM- und T-Rezepte – soll auf sieben Tage nach Ausstellung der Verordnung vereinheitlicht werden.
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Um gegen die Trivialisierung von OTC-Arzneimitteln vorzugehen wurde der Gesetzgeber aufgefordert, Cash-Back-Gutscheine und On-Pack-Promotions zu verbieten.
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Ebenfalls angenommen wurde – wie im Vorjahr – die Forderung nach Abschaffung der Importquote.
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Die Bundesregierung, der Europäische Rat und das EU-Parlament sollen bei Freihandelsabkommen dafür Sorge tragen, dass mögliche Auswirkungen auf die Gesundheitssysteme juristisch klar geschlossen werden und indirekte Verknüpfungen überprüft werden können.
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Der Antrag, alle DAT-Anträge in einer Datenbank mit ihrem Bearbeitungsstand darzustellen, wurde mit dem Verweis auf die Arbeitsteilung zwischen ABDA und ihren Mitgliedsorganisationen abgelehnt.
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