Ein Rezept zuviel, ein A zu wenig: Apotheken müssen bei BtM-Verordnungen auf die Höchstmenge achten.
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In einem Streit um Dronabinol hat das LSG NRW zugunsten der Kasse entschieden.
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Die Kulanzregelungen zum Rahmenvertrag beziehen sich laut Gericht nur auf Formfehler.
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Der Apotheker hatte doppelt Pech, denn er hatte auch Stelara an eine Stammkundin abgegeben, ohne die falsche Dosierung auf dem Rezept zu ändern.
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Seit das BSG Nullretaxationen für rechtmäßig erklärt hat, müssen Apotheken immer wieder teure Niederlagen hinnehmen.
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