Die Boni der Anderen: Deutsche Apotheken müssen sich an die Preisbindung halten, solange der Marktanteil der ausländischen Versender gering ist.
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Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
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Solange der Marktanteil ausländischer Versender gering sei, sei nicht von einer Inländerdiskriminierung auszugehen.
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Der Ausgangsstreit im Verfahren vor dem BVerwG: Zwei Apothekerinnen aus dem westfälischen Coesfeld hatten 2013 und 2014 ihre Kunden beim Einlösen von Rezepten mit einem Gutschein für ein Paar Kuschelsocken oder eine Rolle Geschenkpapier belohnt.
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Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) untersagte ihnen das, sie sah darin einen Verstoß gegen die Preisbindung.
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Die Aktionen gingen auf zwei Bären-Apotheken zurück. Der Verbund war auch zuletzt auch durch Rx-Boni aufgefallen.
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Ähnlich hatte bereits der BGH entschieden.
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