Beim Bundesgerichtshof (BGH) stehen heute zwei wichtige Entscheidungen zu Versandapotheken an.
Rabatt in Raten: Wenn Privatpatienten von der Europa Apotheek (heute Shop-Apotheke) eine Gutschrift für spätere Einkäufe erhalten, geht dies laut OLG Stuttgart die Versicherung nichts an.
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Die Richter sehen kein sitten- oder treuewidriges Umgehungsgeschäft zu Lasten der PKV.
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Denn der Kunde könne selbst entscheiden, ob der die Gutschrift in Anspruch nehme oder nicht.
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Die Apothekerkammer Nordrhein hatte geklagt.
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Laut OLG ist der Rabatt preisrechtlich unzulässig, der Trick gegenüber der Versicherung aber nicht angreifbar.
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In dem anderen Verfahren geht es um ein Gewinnspiel von DocMorris. Das OLG Frankfurt hatte dies untersagt.
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