Einige Krankenkassen setzen Apotheken unter Druck – als Vorsichtsmaßnahme.
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Zahlreiche Krankenkassen haben ihre Warnung in die Tat umgesetzt und Apotheken verklagt.
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Allein die AOK Hessen hat nach eigenen Angaben „eine Anzahl von Klagen im deutlich dreistelligen Bereich eingereicht“.
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Zwar bieten die Kassen den Apothekern an, die Verfahren zunächst ruhend zu stellen – wollen ihre Ansprüche aber im Erfolgsfall auch noch verzinst haben..
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Keine Panik: Aus Sicht der Treuhand Hannover haben die Kassen keinen Anspruch auf Rückforderungen wegen vermeintlich zu viel gezahlter Umsatzsteuer.
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Neben der AOK Sachsen-Anhalt hat die IKK gesund plus zahlreiche Apotheken angeschrieben.
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Die Steuerberater sind sich uneins, was sie Apotheken in der Sache raten sollen.
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Die Frage der MwSt beschäftigt seit Jahren die Finanzgerichte. Demnächst muss sich der EuGH mit dem Thema befassen.
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Es geht um die Frage, ob die Boni von DocMorris steuerlich als Aufwand berücksichtigt werden können.
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Im Extremfall, so der BFH, müsste der Staat den Betrag erstatten.
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DocMorris will seine Rx-Boni gerne bei der Umsatzsteuer geltend machen. Darüber soll jetzt der EuGH entscheiden. Aufgerufen ist damit auch die Rx-Boni-Problematik.
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Auch vor dem Finanzgericht Düsseldorf hatte DocMorris keinen Erfolg mit dem Verrechnungsmodell.
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DocMorris geht es um die grundsätzliche steuerliche Anerkennung von Werbekosten.
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Um das zwischenzeitliche Boni-Verbot zu umegehen, hatte DocMorris einen Arzneimittelcheck vergütet – die Prämie stand allerdings im Verhältnis zum Wert des Arzneimittels.
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Für die Teilnahme an einem Arzneimittel-Check entschädigte DocMorris seine Kunden mit bis zu 15 Euro Prämie.
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