Angespannte Lage: Die rechtliche Situation bei Cannabis ist derzeit wackelig.
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Den Aufsichtsbehörden ist erst nach Jahren aufgefallen ist, dass Zwischenhändler eine Lizenz vom Bundesamt für Strahlenschutz brauchen.
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Um die getrocknete Biomasse dauerhaft vor Bakterien und Schimmelbefall zu schützen, werden die Blüten in der Regel mit ionisierender Strahlung behandelt, um die vorhandenen Keime abzutöten.
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Die Ware von Bedrocan – wichtigster europäischer Hersteller für den deutschen Markt – wird im Auftrag des OMC durch einen Dienstleister mit Gammastrahlung aus Cobalt 60 versetzt.
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Laut Arzneimittelgesetz ist es aber verboten, Arzneimittel, bei deren Herstellung ionisierende Strahlen verwendet wurden, in den Verkehr zu bringen, wenn die dafür notwendige Genehmigung nicht vorliegt.
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Der Großhandelsverband Phagro warnte seiner Mitglieder; die Sanacorp sperrte daraufhin fünf PZN.
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Wie der Leiter der Bundesopiumstelle, Professor Dr. Peter Cremer-Schaeffer, dem Phagro erläuterte, wird die Rechtslage in den Ländern unterschiedlich gesehen.
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Neben Bedrocan scheint auch Aurora derzeit Probleme zu haben.
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Zwar geben Unternehmen wie Canopy, Cannamedical und Tilray auf Anfrage an, weiter lieferfähig zu sein, aber ob sie die Ausfälle der anderen ganz ausgleichen könnten, ist fraglich.
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Den Apotheken und damit den Patienten drohen Lieferausfälle.
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Laut einer Umfrage von Aposcope ist das Thema Lieferfähigkeit bei Cannabis eine große Herausforderung in den Apotheken.
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Mehr als ein Drittel der Befragten fühlen sich beim Thema Cannabis eher schlecht beziehungsweise schlecht informiert.
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Vor allem vom BfArM würden sich die Befragten Informationen zum Thema „Cannabis in der Apotheke“ wünschen.
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Die Studie „Zukunftsmarkt Medizinisches Cannabis – Insights aus der Apotheke“ erschien im Sommer 2019.
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