Extrakt ist Extrakt: EGb 761 ist laut KSK nicht einzigartig, der Ginkgo-Newcomer geht daher gegen Schwabe vor.
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Schwabe steht an mehreren Fronten unter Druck.
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Zuletzt entschied das Bundesverwaltungsgericht gegen Schwabe.
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Im konkreten Fall ging es um zwei Ginkgo-Produkte von Gall Pharma.
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Das BVL lehnte die Einstufung als Nahrungsergänzungsmittel ab.
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Produkten mit 100 mg wird eine pharmakologische Wirkung zugesprochen.
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Auch das BfArM zielt bei der Einstufung auf die pharmakologische Wirkung ab.
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Parallel wird über die Kennzeichnung gestritten: Laut EU-Generalanwalt sind allgemeine Gesundheitshinweise auf der Vorderseite erlaubt, wenn auf der Rückseite die Details geliefert werden.
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Ende 2017 musste Klosterfrau nach einem jahrelangen Rechtsstreit mit Schwabe das Nahrungsergänzungsmittel „Klosterfrau Ginkgo Plus“ aus den Drogerien nehmen.
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Angriff auf den Klassiker: Tebonin bekam 50 Jahre nach der Markteinführung Konkurrenz.
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Jahrelang konnte Dr. Willlmar Schwabe seine Investitionen in die Erforschung des Extrakts erfolgreich verteidigen.
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Schon in den 1950er Jahren hatte das Familienunternehmen begonnen, die damals in der Heilkunde völlig unbekannte Pflanze aus China wissenschaftlich zu untersuchen. Lange waren die Schwabe-Studien der einzige Standard – und die Droge damit faktisch vor Konkurrenz geschützt.
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Doch Anfang 2015 hatte die EMA eine Monographie zu Ginkgo verabschiedet. Alle Hersteller können sich bei ihrem Zulassungsantrag auf den Standard beziehen.
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Wichtig ist, dass die dieselben Pflanzenarten und -teile verwendet werden, ...
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... dass die Droge entsprechend verarbeitet wird und ...
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... dass bei der Extraktion dasselbe Lösungsmittel verwendet wird.
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Dabei muss auch das vorgegebene Drogen-Extrakt-Verhältnis (DER) beachtet werden.
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Das Verfahren umfasst 20 Schritte, in denen die wirksamen Inhaltsstoffe an- und unerwünschte Inhaltsstoffe abgereichert werden.
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Schwabe taufte den Spezialextrakt EGb 761 ...
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... und ließ das Verfahren durch zahlreiche Patente schützen.
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Andere Hersteller konnten keine Tabletten aus Ginkgo-Extrakten produzieren, ohne die Schutzrechte zu verletzen.
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