Extrakt ist Extrakt: EGb 761 ist laut KSK nicht einzigartig, der Ginkgo-Newcomer geht daher gegen Schwabe vor. Foto: APOTHEKE ADHOC
Schwabe steht an mehreren Fronten unter Druck. Foto: Schwabe
Zuletzt entschied das Bundesverwaltungsgericht gegen Schwabe. Foto: APOTHEKE ADHOC
Im konkreten Fall ging es um zwei Ginkgo-Produkte von Gall Pharma. Foto: Hecht Pharma
Das BVL lehnte die Einstufung als Nahrungsergänzungsmittel ab. Foto: BVL/ Gloger
Produkten mit 100 mg wird eine pharmakologische Wirkung zugesprochen. Foto: Kurt F. Domnik / pixelio.de
Auch das BfArM zielt bei der Einstufung auf die pharmakologische Wirkung ab. Foto: APOTHEKE ADHOC
Parallel wird über die Kennzeichnung gestritten: Laut EU-Generalanwalt sind allgemeine Gesundheitshinweise auf der Vorderseite erlaubt, wenn auf der Rückseite die Details geliefert werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
Ende 2017 musste Klosterfrau nach einem jahrelangen Rechtsstreit mit Schwabe das Nahrungsergänzungsmittel „Klosterfrau Ginkgo Plus“ aus den Drogerien nehmen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Angriff auf den Klassiker: Tebonin bekam 50 Jahre nach der Markteinführung Konkurrenz. Foto: APOTHEKE ADHOC
Jahrelang konnte Dr. Willlmar Schwabe seine Investitionen in die Erforschung des Extrakts erfolgreich verteidigen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Schon in den 1950er Jahren hatte das Familienunternehmen begonnen, die damals in der Heilkunde völlig unbekannte Pflanze aus China wissenschaftlich zu untersuchen. Lange waren die Schwabe-Studien der einzige Standard – und die Droge damit faktisch vor Konkurrenz geschützt. Foto: Thor CC BY 2.0
Doch Anfang 2015 hatte die EMA eine Monographie zu Ginkgo verabschiedet. Alle Hersteller können sich bei ihrem Zulassungsantrag auf den Standard beziehen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Wichtig ist, dass die dieselben Pflanzenarten und -teile verwendet werden, ... Foto: Schwabe
... dass die Droge entsprechend verarbeitet wird und ... Foto: Schwabe
... dass bei der Extraktion dasselbe Lösungsmittel verwendet wird. Foto: Schwabe
Dabei muss auch das vorgegebene Drogen-Extrakt-Verhältnis (DER) beachtet werden. Foto: Schwabe
Das Verfahren umfasst 20 Schritte, in denen die wirksamen Inhaltsstoffe an- und unerwünschte Inhaltsstoffe abgereichert werden. Foto: Schwabe
Schwabe taufte den Spezialextrakt EGb 761 ... Foto: Schwabe
... und ließ das Verfahren durch zahlreiche Patente schützen. Foto: Schwabe
Andere Hersteller konnten keine Tabletten aus Ginkgo-Extrakten produzieren, ohne die Schutzrechte zu verletzen. Foto: Schwabe