AvP-Chef Mathias Wettstein präsentiert auf der Expopharm eine E-Rezept-Lösung, die vorerst in Kliniken getestet wird.
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Bindungsängste: Mehr als zehn Prozent der Kassenärzte und Psychotherapeuten mussten eine Honorarkürzung hinnehmen, weil sie noch nicht an die TI angeschlossen sind.
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Die KBV ist technisch schon mindestens zwei Schritte weiter: Sie testet in 50 Praxen Aaron.ai, eine Künstliche Intelligenz, über den Patienten Termine buchen oder Folgerezepte anfordern können.
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Aaron.ai ist Teil des KBV-Projekts „Zukunftspraxis“ – genau wie die Beratungs-App Ada.
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Dessen Anbieter wirbt mit einer großen Plakatkampagne für das Angebot und will auch Krankenkassen an Bord holen.
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Bei der App handelt es sich um künstliche Intelligenz. Ada stellt laut Firmenangaben einfache, relevante Fragen und vergleicht die Antworten mit Tausenden von ähnlichen Fällen, um die wahrscheinlichsten Ursachen für die Symptome zu ermitteln.
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Die Firma geht auf Daniel Nathrath (Mitte), Dr. Claire Novorol, und Dr. Martin Hirsch zurück.
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Derzeit zählt die Firma 4 Millionen Nutzer.
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77 Prozent der Apotheker und PTA sind laut APOSCOPE-Umfrage der Meinung, dass Verbraucher sich im Internet künftig nicht mehr nur informieren, sondern auch online einkaufen oder vorbestellen werden – dafür gibt es inzwischen auch einige Apotheken-Apps.
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Heute nutzt laut Umfrage jede zweite Apotheke elektronische Formate, um Kunden und Patienten zu informieren.
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85 Prozent der Umfrageteilnehmer fänden elektronische Vorbestellformate für die Apotheke hilfreich. Als sinnvolle digitale Dienstleistungsangebote werden vor allem Apps (72 Prozent) und digitale Medikationsplaner (67 Prozent) gesehen.
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Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bringt erhebliche Veränderungen für die Apotheker mit. Probleme könnte es künftig mit WhatsApp geben.
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Fast 70 Prozent der Deutschen nutzten im Jahr 2017 WhatsApp und viele Apotheken bieten ihren Kunden die Vorbestellung nicht nur von Rx-Arzneimitteln via WhatsApp oder Messenger an. Die ist voraussichtlich in Zukunft nicht mehr zulässig.
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Ein weiteres Problem der WhatsApp-Nutzung liegt vor allem in der Synchronisation der Kontaktdaten. Wer den Messenger-Dienst auf seinem Smartphone nutzt, gewährt WhatsApp Zugriff auf sein komplettes Adressbuch.
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Unklar ist zudem, ob Apothekeninhaber mit ihren Mitarbeitern mit Hilfe von WhatsApp über private Smartphones dienstlich kommunizieren dürfen oder ab dazu ein Diensthandy erforderlich ist.
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Jede Apotheke muss künftig ihren Kunden in einer Datenschutzerklärung Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten geben: Welche Daten werden verarbeitet, Zweck der Verarbeitung, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und die Empfänger der personenbezogenen Daten
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Große Verantwortung: Der bestellte Datenschutzbeauftragte in einer Apotheke arbeitet mit äußerst sensiblen Patientendaten.
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Seit 2004 muss bereits laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Betrieben, in denen mehr als neun Personen mit der automatisierten Bearbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ein Datenschutzbeauftragter tätig sein.
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Diese Regelung gilt bisher aber nur in Apotheken, in denen tatsächlich Mitarbeiter mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogener Daten beauftragt sind.
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Entweder Apotheker beauftragen ein externes Unternehmen mit dem Datenschutz und lagern die Aufgabe aus. Solche Leistungen bieten zum Beispiel der TÜV oder Freiberufler an.
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Oder sie beauftragen intern einen Mitarbeiter mit der Aufgabe – außer sich selbst. Dieser muss sich in einem zertifizierten Lehrgang ausbilden lassen, der in der Regel einmal in der Woche stattfindet und drei Monate dauert.
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Der auserwählte Mr. Datenschutz muss ein Verzeichnis erstellen und alle Daten protokollieren, die in der Apotheke erhoben werden und was mit welchen Informationen passiert.
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Sowohl bei der Erstellung einer Rechnung als auch beim Ausstellen einer Kundenkarte muss die Einwilligung des Kunden eingeholt werden.
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Sensible Daten in Apotheken – wie zum Beispiel Adresse, Geburtsdatum, Krankenkassenzugehörigkeit und Angaben der abgegebenen Arzneimittel – werden unter anderem auf Kundenkarten festgehalten.
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Verletzungen des Datenschutz treten auch auf, wenn Kundendaten nicht ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Entsorgung von Papiermüll mit vertraulichen Kundendaten in öffentlich zugänglichen Mülltonnen ist nicht zulässig.
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Auch die Daten auf Rezepten unterliegen dem Datenschutz, diese muss der betriebliche Datenschutzbeauftragte also ebenfalls im Blick haben.
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