Zu viel Freude in der Offizin kann die Abläufe stören.
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Apotheken sind trotz Gewinnspielen noch keine Jahrmarktsbuden.
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Hintergrund: Das Berufsgericht hat zwei Apotheker für übertriebene Gewinnspiele bestraft.
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Die Apothekerkammer Nordrhein war gegen zwei Apotheken vorgegangen.
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Der Vorstand um Kammerpräsident Lutz Engelen hatte die Einleitung des Verfahrens beschlossen.
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Bis zu 1000 Euro in bar sind bei den von der MAK unterstützten Gewinnspielen in der Apotheke möglich. Manchmal gibt es auch Sachpreise wie Flachbildfernseher.
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Ob die Ausschüttung solch hoher Geldbeträge moralisch vertretbar ist, darüber gehen die Meinungen der Apotheker und der Apothekerkammern auseinander.
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Die Landesapothekerkammer Sachsen findet die Gewinnspiele vor dem Hintergrund der Bemühungen um bessere Vergütungen für Apotheker „unerklärlich“.
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Rechtsanwältin Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale sieht trotz mehrerer Beschwerden keinen Grund für ein Eingreifen, da die Gewinnspiele mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar seien.
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Seit dem Zugabeverbot durch den BGH sehen viele Apotheker in den Gewinnspielen die letzte Möglichkeit, eine aktive Kundengewinnung und -bindung zu betreiben.
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