Keine Zuweisung, auch nicht mit Einverständnis: Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat eine Absprache zwischen einem Palliativ-MVZ und einer Apotheke für rechtswidrig erklärt.
Foto: APOTHEKE ADHOC
Die Medicus-Apotheke hatte das MVZ beliefert und den patienten eine Einwilligungserklärung vorgelegt, wonach die ihre Arzneimittel nur bei der Partnerapotheke beziehen sollen.
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Die Medicus- ist eine Filiale der Carola-Apotheke, einer Zyto- und Spezialversorgungsapotheke für Palliativversorgung und Onkologie.
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Das MVZ sei außerdem ohnehin dazu verpflichtet gewesen, eine Sicherstellungsabrede mit einer Apotheke abzuschließen, die im Notfall alle Arzneimittel, einschließlich Betäubungsmittel in Krisensituationen verfügbar habe, so die Argumentation weiter.
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