In der Klemme: ABDA-Präsident Friedemann Schmidt sucht eine Ausweg aus der schwierigen Lage.
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Kein Weg zurück: Jens Spahn verspricht der EU-Kommission die Streichung der Preisbindung im AMG.
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Bald wieder im BMG: Bei der Anhörung am 23. Mai kann ABDA-Präsident Friedemann Schmidt (l.) noch einmal die Positionen der Apotheker vortragen.
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Blaupause: Hessens Kammerpräsidentin Ursula Funke hat schon mal eine eigene Stellungnahme zum Apothekenstärkungsgesetz an die ABDA geschickt.
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Schweigt wieder: ABDA-Präsident Friedemann Schmidt will zum PTA-Reformgesetz erst nach der Mitgliederversammlung Stellung beziehen.
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Wie geht's weiter? Die Kammern und Verbände wollen mit ABDA-Präsident Friedemann Schmidt über das Apothekenstärkungsgesetz sprechen.
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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Apotheken vor Ort stärken.
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Insbesondere die Frage der Preisbindung erhitzt die Gemüter. ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz rechnet mit einen neuen Urteil des EuGH.
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Der Referentenentwurf sieht ein breites Spektrum vor.
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Die Apotheken sollen mehr Honorar bekommen. Die von Spahn vorgesehenen Mehrausgaben der Kassen umfassen 205 Millionen Euro.
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Für zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen sind insgesamt 150 Millionen Euro eingeplant. Hierfür soll es einen eigenen Zuschlag von 20 Cent auf das Packungshonorar geben.
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Für Notdienste sollen circa 40 Millionen Euro mehr gezahlt werden. Dazu soll der Betrag, der für jedes zu Lasten der Kassen verordnete Rx-Arzneimittel in den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) fließt, von 16 auf 21 Cent erhöht werden.
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Demnach soll jeder Notdienst künftig mit rund 350 Euro vergütet werden.
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Die BtM-Vergütung soll um 15 Millionen Euro erhöht werden. Konkret wird der Betrag im Einzelfall von 2,91 auf 4,26 Euro erhöht.
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Damit will das BMG dem „verhältnismäßig höheren Dokumentationsaufwand bei der Abgabe von BtM Rechnung“ tragen.
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Der Botendienst der Apotheken soll vom Einzelfall zum regelhaften Angebot werden.
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„Dabei sind die Arzneimittel für jeden Empfänger getrennt zu verpacken und jeweils mit dessen Namen und Anschrift zu versehen“, so die Voraussetzung.
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Die Beratung im Botendienst ist auch ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt – mittels Telekommunikation – möglich, die Apotheken sollen dieses Angebot explizit ausbauen können.
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Allerdings wird nach den Plänen des BMG künftig die Temperaturkontrolle bei besonders temperaturempfindlichen Arzneimitteln als verpflichtende Maßnahme bei der Auslieferung vorgeschrieben.
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Arzneimittel-Abgabeautomaten ohne Anbindung an eine öffentliche Apotheke wie es DocMorris in Hüffenhardt durchsetzen will, will Minister Spahn nicht. Neu in die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) eingefügt werden soll folgender Passus.
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„Eine Bereitstellung und Abgabe von Arzneimitteln mittels automatisierter Ausgabestation ist unzulässig, soweit die Ausgabestation nicht unmittelbar mit den Apothekenbetriebsräumen verbunden ist und nicht ausschließlich der Abholung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln dient, die zuvor bei der Apotheke bestellt wurden und zu denen eine Beratung bereits stattgefunden hat. Die Beratung kann auch im Wege der Telekommunikation aus der Apotheke erfolgen.“
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Zudem will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die von der ABDA als Alternative zum Rx-Versandverbot geforderte Gleichpreisigkeit über das Sozialgesetzbuch regeln. Damit sollen auch ausländische Versandapotheke gezwungen werden, sich an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) zu halten.
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Damit die Krankenkassen das Boni-Verbot nicht untergraben können, soll ihnen das neue Gesetz die „Zuweisung von Verordnungen an bestimmte Apotheken“ explizit verbieten.
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