Kostenübernahme von Cannabisblüten: Nach einer aktuellen Auswertung gingen bei der Barmer von März 2017 bis August 2018 6.583 Anträge ein.
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Anders als bei anderen Arzneimitteln ist bei Cannabis nicht genau geregelt, bei welchen Erkrankungen und Krankheitsbildern das Betäubungsmittel eingesetzt werden darf.
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„Bei Schmerzen etwa sollte Cannabis möglichst nur als Ergänzung zu bewährten Konzepten wie der multimodalen Schmerztherapie zum Einsatz kommen“, sagt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Barmer.
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Nach eigenen Zahlen der Krankenkasse wurde im vergangenen Jahr mehr als die Hälfte der Cannabis-Verordnungen bei Schmerzen ausgestellt.
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Die Kasse bemängelt die fehlenden wissenschaftlichen Belege für den Einsatz von Cannabis bei Tumor-, Skelett- und Muskelschmerzen wirke.
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Die aktuelle Auswertung der Barmer zeigt, dass seit der Änderung des Cannabis-Gesetzes 6.583 Anträge auf die Kostenübernahme Cannabis-haltiger Arzneimittel eingegangen sind.
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„Cannabis- Blüten sind nicht nur unverhältnismäßig teuer, sondern in der Praxis auch kaum dosierbar, da es verschiedene Sorten, Stärken und Verabreichungsformen gibt. Blüten sollten nicht zum Einsatz kommen, zumal es alternative Cannabis-Präparate gibt“, sagt Marschall.
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Die Barmer ist nicht die einzige Kasse, die die seit März 2017 veränderten Vorgaben zu Cannabis kritisiert.
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