Beschlossene Sache: OTC-Analgetika müssen künftig einen Warnhinweis tragen.
Foto: Elke Hinkelbein
Der Bundesrat hat in seiner 968. Sitzung über die Anlagetika-Warnhinweis-Verordnung entschieden.
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Etwa zwei Jahre ist es her, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Entwurf zur Analgetika-WarnhV vorgelegt hat.
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Anwender würden zwar in den Produktinformationen entsprechende Warnhinweise und Kontraindikationen finden, Studien zeigten jedoch, dass Verbraucher diese nicht ausreichend beachten.
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Analgetika würden zu oft und über einen zu langen Zeitraum angewendet. Betroffen sind OTC-Analgetika mit Paracetamol, Ibuprofen, Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Naproxen, Phenazon und Propyphenazon zur oralen und rektalen Anwendung.
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Ein tödlicher Ausgang durch Blutungen, Perforationen oder Ulcera im Magen-Darm-Trakt, Schlaganfälle, Leber- oder Nierenschäden sei möglich.
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„Es sei es nicht vertretbar, Entscheidungen über die Anbringung von Warnhinweisen auf OTC-Analgetika den pharmazeutischen Unternehmen oder, bei Rezeptur- oder Defekturarzneimitteln, den Apotheken zu überlassen“, ist in der Beschlussvorlage zu lesen.
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Der Warnhinweis lautet: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben“.
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