Falsch taxiert – retaxiert: Eine Apotheke hat bei jeder Rezeptur die Preise aus Versehen mit dem Faktor 100 zu hoch abgerechnet.
Foto: Elke Hinkelbein
Auf Null retaxiert wurde der Hochpreiser Enbrel (Etanercept, Pfizer).
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Der Arzt hatte den Reimport von Orifarm rezeptiert und das Aut-idem-Kreuz gesetzt. Darüber ist die Apotheke gestolpert.
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Das Kreuz ist in den Köpfen fest mit einem generellen Substitutionsverbot verankert. Dieses gilt jedoch nur bei Original und Generikum.
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Bei Original und Import muss die Apotheke umdenken, hier gelten andere Gesetze.
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Ist der Reimport verordnet und Aut-idem gesetzt, aber das Original rabattiert, muss ausgetauscht und der Rabattvertrag bedient werden.
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Nicht austauschen muss die Apotheke, wenn ein Generikum rabattiert ist. Die Apotheke hätte das Original von Pfizer liefern müssen, das dieses zum Zeitpunkt der Abgabe rabattiert war.
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Der Verstoß gegen die Vorgabe ist schmerzhaft und kommt die Apotheke teuer zu stehen. Die Barmer lenkte auf mehrmalige Nachfrage nicht ein und ließ sich nicht auf eine Kulanzregelung ein.
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„Da dieser Punkt im Arzneiversorgungsvertrag klar geregelt ist, ist eine Rechnungskorrektur in Folge eines Verstoßes gegen den Vertrag leider nicht vermeidbar“, teilte ein Sprecher mit.
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„Leider haben wir hier keinen Spielraum. Wir würden auch anderen retaxierten Apotheken gegenüber mit zweierlei Maß messen, wenn wir im beschriebenen Fall ausnahmsweise die Rechnungskorrektur zurücknähmen oder anpassten.“
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