Alles auf Null: Am Jahresende muss das Arbeitszeitkonto ausgeglichen sein.
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Sonderzahlung im November: Apothekenangestellte warten auf einen Bonus zu Weihnachten.
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Weihnachtsgeld? Und wenn ja, wieviel? Jedes Jahr aufs Neue stellt sich diese Frage.
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Jeder Mitarbeiter, der länger als sechs Monate in einer Apotheke angestellt ist, hat Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung.
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72 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag erhalten Weihnachtsgeld.
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Von den ohne Tarifvertrag Beschäftigten bekommen 42 Prozent Weihnachtsgeld.
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In den Apotheken bekommen viele Angestellte zum Jahresende einen Zuschuss.
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Dieser ist im Bundesrahmentarifvertrag festgehalten. Angestellte, denen vertraglich eine Sonderzahlung zusteht, erhalten 100 Prozent eines Monatsgehaltes.
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Dieses muss nicht in Form eines Weihnachtsgeldes gezahlt werden, sondern auch als Urlaubsgeld oder als Boni über das Jahr verteilt.
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Beschäftigte in anderen Branchen haben nicht so viel Glück. Wer im Einzelhandel Weihnachtsgeld bekommt, erhält nur 50 bis 63 Prozent vom Monatslohn.
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Aufgrund der Situation auf dem Arbeitsmarkt bezahlen einige Apothekenleiter sogar übertariflich.
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Apothekenleiter, die sich nicht an den Tarifvertrag halten müssen, können beispielsweise auch individuelle leistungsbezogene Boni auszahlen.
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