Arztbesuch per Video: In einer Basler TopPharm-Apotheke wird in wenigen Tagen eine Mini-Klinik eröffnet.
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Eine medizinische Praxisassistentin empfängt Patienten, übernimmt Routine-Untersuchungen und einfache Labortests vor Ort. Bei Bedarf wird der Arzt hinzugeschaltet.
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In Deutschland steht telemedizinischer Arztbesuch noch ganz im Anfang. Brandenburgs Ärzte wollen beispielsweise auf wenigsten einen Arzt-Patienten-Kontakt nicht verzichten.
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Schneller als geplant: Die Behandlung per Videokonferenz wird bereits ab April erstattet. Eigentlich sollten Ärzte erst Mitte des Jahres ein Honorar bekommen.
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Das E-Health-Gesetzes von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) regelt die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte der Krankenkassen. Die Nutzung kommt nur langsam voran.
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Durch Fristen, die bei Nichteinhalten Sanktionen nach sich ziehen, will Gröhe das lange Zeit von verschiedener Seite blockierte IT-Vorhaben beschleunigen.
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Innerhalb von zwei Jahren soll ein modernes Stammdatenmanagement eingeführt werden. Damit sollen die Voraussetzungen für medizinische Anwendungen wie eine elektronische Patientenakte geschaffen werden.
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Ab 2018 sollen die Notfalldaten von Patienten auf der elektronische Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden können, wenn der Patient es wünscht.
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Auch für die Erstellung von Medikationsplänen erhalten die Mediziner ein bescheidenes Honorar.
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Apotheker sind hingegen ausgeschlossen und dürfen die Medikationspläne nur bearbeiten.
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Eine Vergütung dafür ist nicht vorgesehen. Einen Anspruch auf einen Medikationsplan haben seit Oktober 2016 alle Patienten, denen regelmäßig mindestens drei Arzneimittel gleichzeitig verordnet werden.
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Die Digitalisierung soll auch bei Arztbriefen Anwendung finden: Ärzte, die Arztbriefe künftig sicher elektronisch übermitteln, sollen 2016 und 2017 eine Vergütung von 55 Cent pro Brief erhalten.
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Krankenhäuser, die Entlassbriefe elektronisch verschicken, bekommen jeweils 1 Euro.
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Langfristig werden die elektronischen Briefe aber nur noch vergütet, wenn die Telematikinfrastruktur und nicht mehr das Sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen genutzt wird.
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In dem Gesetz soll auch geregelt werden, dass Ärzte ihre Software auf dem aktuellen Stand halten sollen.
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Auf diese Weise sollen die Ursachen von Retaxationen reduziert werden.
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Viel zu lang sei schon gestritten worden, heißt es von Minister Gröhe aus dem BMG. Jetzt gehöre endlich der Patient und der konkrete Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte für den Patienten in den Mittelpunkt.
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