Grünes Licht für Phytohersteller: Das BfArM schreibt zehn Lose für den Anbau von Cannabis aus. Auch Erfahrungen mit Arzneipflanzen zählen als Referenzen.
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Der Lieferauftrag ist dabei an bestimmte Vorgaben gebunden.
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Das BfArM wird zur Cannabisagentur: Vor 2019 wird es laut Behörde keinen Medizinalhanf aus deutschem Anbau geben.
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Laut BfArM-Präsident Professor Dr. Karl Broich brauchen die Vorbereitungen Zeit.
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Da Cannabis zu medizinischen Zwecken als Arzneimittel einzustufen sei, müssten alle arznei- und betäubungsmittelrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
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Laut BfArM kann nur solches Cannabis verwendet werden, das entsprechend der Vorgaben der „Guten Praxis für die Sammlung und den Anbau von Arzneipflanzen“ (Good Agricultural and Collection Practice, GACP) angebaut wurde und die Vorgaben der relevanten Monografien und Leitlinien erfüllt.
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Die Bundesopiumstelle Dr. Peter Cremer-Schaeffer sammelt Informationen zur Anwendung im Rahmen der gesetzlich vorgschriebenen Begleitstudie.
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Verordnet werden können Pflanzenteile, ...
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Jeder Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung hat Anspruch auf Versorgung mit Cannabis, wenn keine anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Therapie zur Verfügung steht oder infrage kommt.
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In der Apotheke verarbeitet wird neben Cannabis-Extrakt die Reinsubstanz Dronabinol.
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Für den Hersteller Bionorica werden in Wien Hanfpflanzen angebaut.
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Zuständig ist die österreichische Arzneimittelbehörde AGES.
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Angebaut werden spezielle Klone, die unter optimalen Bedingungen im Gewächshaus einen möglichst hohen und gleichmäßigen Spiegel an THC-Säure aufweisen.
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Parallel wird Dronabinol in Frankfurt bei der Bionorica-Tochter THC-Pharma synthetisch hergestellt.
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Ausgeliefert wird der Wirkstoff in Spritzen.
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Zum Set gehört auch ein Schnelltest.
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Auf diese Weise kann ein einfacher Identitätsnachweis durchgeführt werden.
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In der Apotheke wird der Ausgangsstoff nun weiterverarbeitet.
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Zunächst muss Dronabinol erhitzt und verflüssigt werden.
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In tropffähiger Form wird der Wirkstoff in der Grundlage aufgelöst.
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Bei den Tropfen kommt Miglyol 812 zum Einsatz, ...
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Die öligen Tropfen werden in Pipettenflaschen abgefüllt.
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Die Haltbarkeit beträgt sechs Monate.
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Die Herstellung muss dokumentiert werden.
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Blüten werden von Fagron angeboten.
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Das Unternehmen importiert die Ware aus den Niederlanden.
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Wegen der erhöhten Nachfrage war Medizinalhanf vor einiger Zeit knapp geworden.
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Künftig soll der Anbau der Kontrolle des BfArM unterliegen. Heißt: Die Behörde vergibt im Rahmen von Ausschreibungen die Aufträge und kauft die gesamten Bestände auf, um sie dann an Apotheken weiter zu vertreiben.
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In Bonn werden damit auch die Preise festgelegt.
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Nach dem Bundestag hatte im Februar auch der Bundesrat Cannabis auf Rezept freigegeben.
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Mit Sativex gibt es auch ein Fertigarzneimittel.
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Allerdings ist das Präparat zur Behandlung von Spasmen bei MS zugelassen.
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Hersteller ist die britische Firma GW Pharm. Das Unternehmen verarbeitet Cannabis aus kontrolliertem Anbau.
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Vertriebspartner hierzulande ist Almirall.
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Angewendet wird Sativex als Spray in der Mundhöhle.
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Kritiker sehen die Galenik als Flop, da die alkoholische Lösung nach mehrmaliger Anwendung zu Läsionen führen kann.
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Mit Canemes ist seit Anfang 2017 ein zweites Fertigarzneimittel auf dem Markt, das das synthetische Cannabinoid Nabilon enthält und zur Behandlung von Emesis unter Chemotherapie eingesetzt wird.
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Für Cannabis gibt es bereits DAC/NRF-Monographien.
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Eine DAB-Monographie wird gerade auf europäischer Ebene notifiziert.
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Die Krankenkassen hatten die Freigabe kritisiert: Das Rezepturhonorar der Apotheken sei „unangemessen hoch“.
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Auch die KBV sah die Freigabe wegen mangelnder Evidenz kritisch.
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Seit 2005 konnten Patienten eine Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von Cannabis zu medizinischen Zwecken erhalten.
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Denn die Krankenkassen mussten Cannabisblüten und -zubereitungen bislang nicht bezahlen. Es fehlte an einer entsprechenden Empfehlung des G-BA.
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Der Vertrieb war streng reguliert.
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2007 hatte erstmals eine MS-Patientin eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Ein Jahr später wurden 19 Genehmigungen erteilt, 2013 waren es schon 89.
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Anfang 2015 hatten nur rund 400 Patienten in Deutschland das Recht, Cannabis zu medizinischen Zwecken zu erwerben.
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2016 stieg die Zahl auf mehr als 1000.
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Nun sollen die Krankenkassen Cannabis für schwerkranke Menschen bezahlen können.
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„Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann“, begründete Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) seinen Gesetzentwurf.
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Bei einem Symposium stellte die Bundesapotheker klar, dass Apotheken Cannabis nur für medizinische Zwecke abgeben wollen.
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Die Apotheker sprachen sich für einheitliche Standards aus.
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In der Schweiz wurden die Regelungen bereits 2011 gelockert. Seitdem bietet die Bahnhof-Apotheke in Langnau Tinkturen aus natürlichem Hanf an.
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Zwar werden im eigenen Labor viele Präparate hergestellt, das Cannabis wird aber von einem Chemiker in einem anderen Labor zur Tinktur verarbeitet.
Foto: Bahnhof Apotheke Drogerie Langnau/Luca Fankhauser
Die Apotheke ist in der Schweiz die einzige, die Präparate auf Cannabis-Basis anbietet.
Foto: Bahnhof Apotheke Drogerie Langnau/ Michael Meier
Schon seine Promotion schrieb Inhaber Dr. Manfred Fankhauser zu „Haschisch als Medikament“.
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Von der medizinischen Nutzung zu unterscheiden ist die – ebenfalls oft geforderte – generelle Freigabe von Cannabis.
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Für die Legalisierung von Marihuana warb etwa Grünen-Parteichef Cem Özdemir.
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Später hatte die Oppositionspartei einen Gesetzentwurf zur Legalisierung eingebracht.
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Die Grünen wollten bei Erwachsenen Erwerb und Besitz von 30 g Cannabis für den Eigenbedarf oder Anbau und Abernten von drei Cannabispflanzen erlauben.
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Dr. Harald Terpe, Grünen-Sprecher für Drogenpolitik, sagte, man wolle auf Cannabis je nach Produkt eine Verbrauchssteuer von 4 bis 6 Euro je Gramm erheben.
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Auch in mehreren Städten gab es Vorstöße oder Überlegungen, Cannabis im Rahmen von „Modellprojekten“ freizugeben.
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Einen Antrag der Berliner Stadtbezirks Friedrichshain/Kreuzberg lehnte das BfArM ab.
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In Jamaika können Apotheken seit März 2015 bis zu 40 g Cannabis pro Person und Monat an registrierte Konsumenten verkaufen.
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Auch einige US-Staaten haben den Verkauf freigegeben – auch ohne medizinische Indikation. In Colorado wurde in einer Apotheke ein Marihuana-Automat aufgestellt.
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