Niederlage im Eilverfahren: Die Bären-Apotheken dürfen keine Rx-Boni mehr geben.
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Der Verbund aus Nordrhein-Westfalen hatte Patienten Gutscheine für Kuschelsocken und Geschenkpapier gegeben, die bei der Abgabe eines Rezeptes eingelöst werden konnten.
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Alle Apotheken müssen sich laut Bundesgerichtshof hierzulande an die deutschen Preisvorschriften halten.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Verfahren Rx-Boni für unzulässig erklärt.
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Ein Verfahren betraf die früheren Rx-Boni von DocMorris.
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Beklagt war der Versandhändler Otto, der für die Boni geworben hatte.
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Der BGH hat auch den Abholtrick beim Pick-up-Konzept „Vorteil24“ für unzulässig erklärt.
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Die Konstruktion über die Niederlande konnte den BGH nicht überzeugen.
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Drei weitere Verfahren zu den Boni der Europa Apotheek Venlo (EAV) wurden für erledigt erklärt. Der BGH hat nur noch entschieden, dass die Versandapotheke die Verfahrenskosten tragen muss.
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Nachdem auch der Gesetzgeber Rx-Boni im August 2013 verboten hatte, hatte die EAV eingelenkt.
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Aktuell wird vor Gerichten schon wieder über neue Boni-Modelle gestritten. Die niederländische Versandapotheke Postpills etwa zahlt Prämien für das Ausfüllen von Fragebögen.
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DocMorris hatte es ebenfalls mit einer Prämie für einen Medikationscheck versucht. Das Modell wurde aber von Gerichten untersagt und hat DocMorris schon eine halbe Million Euro an Ordnungsgeldern gekostet.
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