Gesundheitsamt fordert Maßnahmen

Schutz vor Apothekenschließung: FFP-Maske und getrennte Pause

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Berlin -

Apothekenmitarbeiter gehören zum Personal der kritischen Infrastruktur (KritIs), das hatte das Robert-Koch-Institut (RKI) im Frühjahr nach einigem Hin und Her beschlossen. Dennoch müssen Inhaber Vorkehrungen treffen, damit ihr Team bei einem positiven Fall nicht komplett in Quarantäne geschickt wird. In Bremen empfiehlt das Gesundheitsamt sogar getrennte Mittagspausen.

Durch die Einbeziehung in die KritIs-Gruppe soll sichergestellt werden, dass Apotheken bei einem Infektionsfall im Team nicht automatisch komplett schließen müssen. Zuvor hatten sich die Apothekerverbände dafür stark gemacht, denn während Praxen von geöffnet bleiben durften, sollten Apotheken bereits bei einem einzigen Fall im Team zunächst schließen müssen.Allerdings müssen die Inhaber Vorkehrungen treffen und anhand von Hygieneplänen nachweisen, dass die Gefahr einer Ansteckung im Team so gering wie möglich gehalten wird.

Das Hygienekonzept kann beispielsweise Maßnahmen enthalten, die den Verzicht auf eine Mund-Nasen-Bedeckung ermöglichen, zum Beispiel durch die Verwendung geeigneter physischer Barrieren aus Glas oder Plexiglas. Der Inhaber hat sicherzustellen, dass das Hygienekonzept auch eingehalten wird und es auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Kommt es zu einer Infektion im Team, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls. Ein pauschaliertes oder einheitliches Vorgehen gibt es nicht. Vielmehr spielen räumliche Gegebenheiten, Abstandsmöglichkeiten und Belüftungssituation eine Rolle.

Im Handverkauf kann auf das Tragen einer Maske vielerorts verzichtet werden, wenn etwa durch Plexiglasscheiben die Einhaltung der Hygienevorschriften gewährleistet ist. Laut Sars-CoV-2-Arbeitsschutzregel sollen aber die Mitarbeiter untereinander einen Mindestabstand von 1,50 m einhalten. Soweit dies arbeitsbedingt nicht möglich ist und technische Maßnahmen wie Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen nicht umsetzbar sind, müssen die Beschäftigten mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung zum gegenseitigen Schutz tragen.

In Bremen teilte das Gesundheitsamt gegenüber der Apothekerkammer jetzt mit, dass in jedem Fall ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden sollte und dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, sogar eine FFP2-Maske. Das Tragen einer FFP2-Maske führe nämlich dazu, dass man nur noch als Kontaktperson der Kategorie 3 eingestuft werde. Dagegen sei die Anordnung einer Quarantäne nicht ausgeschlossen, wenn ausschließlich ein normaler Mund-Nasen-Schutz getragen werde und enger und direkter Face-to-Face-Kontakt bestanden habe. Die Entscheidung hänge dann von weiteren Faktoren ab.

Im Übrigen werde die Grenze von 15 Minuten für den Face-to-Face-Kontakt kumulativ berechnet: Wer also dreimal 5 Minuten mit einem Infizierten gesprochen hat, wird als Kontaktperson der Kategorie 1 eingestuft.

Eine „besondere Hürde“ stellt für das Gesundheitsamt die Pausensituation dar: Wenn sich zwei oder mehr Kollegen gemeinsam in einem Aufenthaltsraum aufhalten und zusammen essen, würden auch sie – selbst bei einem Abstand von 1,50 bis 2 m – als Kontaktperson der Kategorie 1 eingestuft. Laut Gesundheitsamt müssen die Abstände wesentlich größer sein und eine optimale Lüftungssituation gegeben sein – Stichwort Querlüften. Wenn dies im Aufenthaltsraum der Apotheke nicht möglich sei, müssten die Pausen versetzt genommen werden.

 

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