Fastenzeit

Ramadan: Diese Arzneiformen sind betroffen Deniz Cicek-Görkem, 16.05.2018 12:23 Uhr

Berlin - 

Der Fastenmonat Ramadan hat begonnen. Für Millionen Muslime weltweit gehört der Verzicht von Lebens- und Genussmitteln über den Tag zu ihrem Glaubensalltag dazu. Auch bei der Einnahme von Arzneimitteln müssen Fastende bestimmte Dinge beachten, denn nicht alle Darreichungsformen sind mit der Lehre vereinbar. Um gesund durch den Monat zu kommen, sollte auf den Körper und auf die Ernährung geachtet werden, auch wenn dies in manchen Fällen ein Fastenbrechen zur Folge hat.

Wie im Christen- und im Judentum, gibt es auch im Islam eine Fastenzeit. Dabei verzichtet der Muslim von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang auf Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr. Ramadan-Fasten bedeutet mehr als Nicht-Essen und Nicht-Trinken; im Kern geht es um Enthaltsamkeit. Es ist ein Gottesdienst und eine Zeit der Besinnung, in der auch Selbstdisziplin eingeübt und soziales Mitgefühl entwickelt werden soll.

In diesem Jahr beginnt der Ramadan am 16. Mai und endet am 14. Juni. Wegen der Zeitunterschiede in den geografischen Regionen können sich die Daten um einen Tag nach vorn oder hinten verschieben. Vom Fasten ausgeschlossen sind Reisende, Schwangere, Stillende, Kranke und Alte. Die Frauen unterbrechen während ihrer Periode das Fasten und holen diese Zeit nach dem Ramadan nach.

Die Voraussetzung für das Fasten ist körperliche Fitness, wenn diese erfüllt ist, sind gesundheitliche Schäden in der Regel nicht zu erwarten. Eine besondere Bedeutung nimmt hier die Ernährung ein. Kranke, die ihre Medikation nicht unterbrechen oder zeitlich verschieben können, sollten daher nicht fasten. Zudem sollten sie ihre Arzneimittel nicht eigenständig absetzen, beispielsweise kann es bei Diabetikern zu gefährlichen Stoffwechselentgleisungen kommen.

Die Gesundheit hat höchste Priorität, auch in der muslimischen Lehre. Das Leben wird als „anvertrautes Gut“ betrachtet, das zu schützen gilt. Daher sollten Personen, die Medikamente einnehmen müssen, mit ihrem Arzt abklären, ob der mehrstündige Verzicht auf Nahrungsmittel negative Auswirkungen auf ihre Gesundheit hat und ob sie aus medizinischer Sicht fasten dürfen. Oft ist es auch möglich, dass für die Therapie alternative Wirkstoffe angewendet werden können. Zudem können bei manchen Medikamenten die Dosis angepasst und Einnahmezeiten verändert werden.

Nicht alle Arzneiformen sind nach den Regeln des Korans verboten. Die Inhalation mittels Dosierspray oder Pulverinhalator verstößt nicht gegen die Fastenregeln. Asthmatiker oder Patienten mit COPD oder akuter Bronchitis können ihre Arzneimittel daher in der Regel weiter anwenden. Augen- und Ohrentropfen, Cremes und Salben können ebenfalls appliziert werden. Als nicht erlaubt gelten hingegen neben oralen Arzneiformen auch Zäpfchen oder Nasentropfen. Welche Arzneimittel das Fasten brechen, können betroffene Gläubige im Zweifel bei Theologen beziehungsweise Gelehrten erfragen.

Das Fasten hat auch gesundheitliche Vorteile: Durch das Ausbleiben von Nahrung werden nicht benötigte oder abgestorbene Zellbestandteile abgebaut und als Energiequelle verwertet. Auch pathogene Erreger oder potenziell pathogene Strukturen werden entsorgt. Dieser Recycling-Prozess wird in der Wissenschaft „Autophagie“ genannt. Sie tritt in gewissem Maße in allen Zellen auf, der Effekt wird aber unter anderem bei metabolischem Stress, wie es beim Fasten auftritt, verstärkt.

Durch diesen Mechanismus kann der Körper defekte Strukturen zu beseitigen und gleichzeitig Energie und Nährstoffe sparen. Wenn dieser Prozess gestört ist, unterbleibt die Zellreinigung. In der Folge könnten Krankheiten Typ-2-Diabetes, Parkinson und Krebs zu begünstigt werden. Der japanischen Wissenschaftler Professor Dr. Yoshinori Ohsumi hat für die Entdeckung der Autophagie im Jahre 2016 den Nobelpreis für Physiologie oder Medizin erhalten.