Chemikalienabfälle

Organisch – anorganisch – giftig: Mülltrennung in Labor und Rezeptur

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Berlin -

Bei der Identitätsprüfung im Labor fallen allerlei Chemikalienabfälle an. Für die spätere Entsorgung ist dabei ist wichtig, dass Apotheker und PTA die Substanzen richtig klassifizieren: Einige Lösungsmittel beispielsweise sollten getrennt voneinander in separaten Gefäßen entsorgt werden. Auch in der Rezeptur entstehen Abfälle, beispielsweise die restliche Creme in der Fantaschale oder das verunreinigte Wägeschälchen. Viele von den verarbeiteten Wirkstoffen gehören nicht in den Abfluss.

Im Labor muss der zu prüfende Wirkstoff häufig gelöst werden, um weiter prüfen zu können. Lösungsmittel fallen aber auch bei der Herstellug von Fließmitteln für Dünnschichtchromatographien an. Diese flüssigen Verbindungen sind in der Lage, feste, flüssige und gasförmige Substanzen zu lösen, ohne diese oder sich selbst chemisch zu verändern. Neben Wasser, das sich durch seine Fähigkeit zur dreidimen sionalen Ausbildung von Wasserstoffbrücken auszeichnet, werden viele anorganische und organische Flüssigkeiten als Lösungsmittel eingesetzt. Grundsätzlich gilt die Regel, dass unpolare Lösungsmittel unpolare Stoffe und polare Lösungsmittel polare Stoffe und Ionen lösen.

Organisch und anorganisch

Grob lassen sich Lösungsmittel in zwei Kategorien einteilen: organisch und anorganisch. Bei beiden Lösungsmitteln wird zwischen protischen, polar aprotischen und unpolar aprotischen Lösungsmitteln unterschieden.

Organische Lösungsmittel beinhalten meistens Kohlenstoff. Häufig sind Halogene, Stickstoff oder Wasserstoff enthalten.

  • Alkohole wie Methanol (CH3OH)
  • Ketone wie Aceton (C3H6O)
  • Ether wie Diethylether (C4H10O)
  • (Cyclo-) Alkane wie Cyclohexan (C6H12)
  • Organische Säuren wie Essigsäure (C2H4O2) und Milchsäure (C3H6O3)
  • Aromatische Kohlenwasserstoffe wie Toluol (C7H8)

Anorganische Lösungsmittel beinhalten keinen Kohlenstoff.

  • Wasser (H2O)
  • Anorganische Säuren wie Salzsäure (HCl) und Schwefelsäure (H2SO4)
  • Ammoniak (NH3)

Lösungsmittelabfälle

Das sortenreine Sammeln und Wiederaufbereiten mittels Rektifikation (Gegenstromdestillation) lohnt sich für die Menge an Abfall in der Apotheke nicht. Die genutzten Chemikalien werden zumeist in Abfallbehältern gesammelt und über eine externe Firma fachgerecht entsorgt. Um die Restmengen in die korrekten Abfall-Standgefäße zu entsorgen, werden sie in halogenfreie und halogenhaltige Lösungsmittel eingeteilt.

Die Sammelbehälter sind im Labor aufzubewahren. Es ist sicherzstellen, dass die Substanzen so entsorgt werden, dass keine gefährlichen Reaktionen entstehen. Für die Sammlung im Apothekenlabor empfiehlt sich das Aufstellen von drei Gefäßen:

  1. Halogenfreie organische Lösungsmittel und Lösungen organischer Substanzen
  2. Halogenhaltige organische Lösungsmittel und Lösungen halogenhaltiger organischer Substanzen
  3. Lösungsmittelgemisch

Die gebrauchten organischen Lösungsmittel enthalten häufig mehrere Komponenten. Hier erfolgt die Zuordnung nach der jeweils mengenmäßig überwiegenden Komponente. Kann keine Einstufung vorgenommen werden, so wird die Flüssigkeit als Lösungsmittelgemisch eingestuft. Ab mehr als drei Komponenten ist ein Recyclen und Wiederaufbereiten unwirtschaftlich – die Gemische sind nicht mehr zu verwenden.

Halogenhaltige Lösungsmittel sind wassergefährdend und dürfen nicht in den Abfluss gelangen. Zu dieser Chemikaliengruppe gehören: FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe), CKW (Chlorkohlenwasserstoffe) und HKW (Halogenkohlenwasserstoffe). Chloroform, Dichlormethan und Tetrachlorkohlenstoff sind die bekanntesten Vertreter. Zu den gängigsten halogenfreien Lösungsmitteln gehören: Ester, Ether, Ketone, Alkohole, aliphatische und cycloalipathische Kohlenwasserstoffe sowie aromatische Kohlenwasserstoffe.

Rezeptur

Auch in der Rezeptur fallen Chemikalienabfälle an. Bevor die genutzten Materialien (Fantaschalen, Becherglas) abgewaschen werden oder in der Spülmaschine landen, sollten sie sorgfältig mit Zellstoff ausgewischt werden. Dieser kann über den regulären Hausmüll entsorgt werden. Verschütteter Wirkstoff sollte ebenfalls mit Zellstoff aufgenommen werden. Von einem Reinigen mit Lappen ist abzusehen, da dieser unter fließend Wasser ausgespült wird – so landen die Wirkstoffreste im Abwasser. Wägeschälchen sollten zunächst ausgewischt und nicht direkt ausgespült werden.

Wird ein Fertigarzneimittel im Rahmen der BtM-Vernichtung aufgelöst, so ist die gesamte Flüssigkeitsmenge mittels Zellstoff aufzunehmen und im Müll zu entsorgen.

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