Steuererklärung 2018

Last-Minute-Steuertipps für Angestellte APOTHEKE ADHOC, 18.06.2019 12:50 Uhr

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2018 rückt näher. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Lohnsteuererklärung ist für viele Angestellte ein leidiges Thema. Gerne wird ihre Abgabe jedoch hinausgezögert. Noch ist es nicht zu spät: Die Steuererklärung 2018 muss in diesem Jahr bis Ende Juli abgegeben sein. Stiftung Warentest empfiehlt, wenigstens die wichtigsten Unterlagen einzureichen.

Um das Erstellen der Steuererklärung kommen Arbeitnehmer nicht herum. Warentest rät, wenigstens den Mantelbogen bis Ende Juli abzugeben. Dadurch werde die Frist gewahrt. Arbeitnehmer sollen die „Anlage N“ ausfüllen und Eltern die „Anlage Kind“ nicht vergessen – ebenso die Unterschrift. Gehe die Erklärung fristgerecht beim Finanzamt ein, könnten nach Erhalt des Steuerbescheids fehlende Formulare innerhalb eines Monats nachgereicht werden.

Arbeitnehmer können laut Warentest die vereinfachte Steuererklärung nutzen. Für die zwei Formularseiten werde etwa eine halbe Stunde an Zeit benötigt. Das Kurzformular beschränke sich auf die notwendigen Angaben und fasse den üblichen Mantelbogen und die „Anlage N“ zusammen.

Auch wenn das Formular nicht immer aktiv beim Finanzamt angeboten werde, sei die Behörde verpflichtet, die Erklärungen anzunehmen. Die Kurzfassung sei für Arbeitnehmer sinnvoll, die ausschließlich Arbeitslohn und gegebenenfalls Lohnersatzleistungen wie Elterngeld bezögen. Zudem könnten einkommens- und steuermindernde Ausgaben geltend gemacht werden. Den Vordruck gibt es nur in Papierform.

Online kann eine vereinfachte Steuererklärung nicht eingereicht werden. Wer sie papierlos erledigen will, kann die kostenlose Elster-Software der Finanzverwaltung nutzen. Zur Anmeldung ist ein elektronischer Ausweis für den Datenversand nötig. Die Registrierung kann laut Warentest auch über den Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion erfolgen. Über das Steuerprogramm können die Daten aus dem Vorjahr übernommen und nur die nötigen Werte aktualisiert werden.

Wer schon jetzt absehen kann, dass er die Frist vom 31. Juli nicht einhalten wird, sollte beim Finanzamt um Aufschub bitten. Warentest empfiehlt, telefonisch gleich einen neuen Termin vorzuschlagen. Wichtig ist, Steuernummer parat haben. Die Anfrage nach einer Fristverlängerung ist auch per E-Mail oder Post möglich. Mit einer glaubhaften Begründung wie Krankheitsfall oder Umzug ständen die Chancen gut, so Warentest. Fehlende Unterlage seien kein Verspätungsgrund.

Wer seine Steuererklärung von einem Profi erstellen lässt, hat dagegen kaum Druck. Denn Steuerberater haben eine längere Frist und müssen die Erklärung für 2018 erst spätestens Ende Februar 2020 abgeben.