Aushang, Retoure & Co.

How to: Rückruf Nahrungsergänzungsmittel APOTHEKE ADHOC, 27.08.2021 14:33 Uhr

Nahrungsergänzungsmittel gehören zu den Lebensmitteln. Dementsprechend abweichend sind die Vorgaben bei Rückrufen. Foto: ronstik/Shutterstock.com
Berlin - 

Kommt es bei einem Arzneimittel zu einem Chargenrückruf, so erfährt die Apotheke dies meist über eine AMK-Meldung. Diese informiert über die weiteren Schritte. Eine Rücksendung erfolgt meist problemlos über den Großhandel. Rückrufe auf Patientenebene sind selten, sodass die Kundschaft zumeist nichts von kaputten Blistern, Verunreinigungen & Co. erfährt. Doch wie läuft ein Rückruf bei Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) ab?

Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gehören zu den Lebensmitteln. Sie sollen die bestehende Ernährung ergänzen. Somit können NEM weder eine ausgewogene Ernährung ersetzen noch Krankheiten heilen. NEM haben keine pharmakologische Wirkung. Neben Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen gibt es auch Kombinationspräparate, so genannte Multivitaminpräparate.

Die Verantwortung für die Qualität und Sicherheit liegt beim Hersteller selbst. „Zuständig beziehungsweise hauptverantwortlich für den Rückruf/die Rücknahme eines gesundheitsgefährden Lebensmittels ist der Hersteller oder der Erstinverkehrbringer der betroffenen Produkte“, informiert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Kommt es zu Qualitätsproblemen oder anderen Umständen, die einen Rückruf des Produktes erfordern, so muss auch die Apotheke als „Lebensmittelunternehmer, die für Tätigkeiten im Bereich des Einzelhandels oder Vertriebs verantwortlich ist, die nicht das Verpacken, das Etikettieren, die Sicherheit oder die Unversehrtheit der Lebensmittel betreffen“, Maßnahmen einleiten.

Doch allein die Ware aus dem Regal zu nehmen reicht nicht. Sachdienliche Informationen zum Qualitätsmangel, welche für die Rückverfolgung des NEM erforderlich sind, müssen an den Verbraucher/die Verbraucherin weitergeben werden. Neben einem Aushang können zentrale Produktrückrufe auch auf der Plattform Lebensmittelwarnung.de erfasst werden.

Streng festgelegte Verfahren wie bei einem Arzneimittelrückruf gibt es allerdings nicht. Laut BVL ist der klassische Aushang immer noch die effektivste Methode, um die Kundschaft schnellstmöglich über Produktprobleme zu informieren. „Wie […] die Mitarbeit in der Praxis genau ausgestaltet werden, obliegt den Vertriebsstellen (also auch den Apotheken) selbst und wird in der Regel am Einzelfall bemessen. Häufig gibt es hier auch Vorgaben des Herstellers/Inverkehrbringers“, informiert das BVL.