Glukose: Keine Pulver-Briefchen für Frauenärzte Alexandra Negt, 24.11.2020 13:25 Uhr
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Zur Bestimmung eines Gestationsdiabetes sind aktuell keine Fertigarzneimittel am Markt. Nun ist die Rezeptur gefragt. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft bezieht in einem aktuellen Positionspapier Stellung zur Herstellung. Foto: Arturs Budkevics/Shutterstock.com
Berlin - Mit dem Accu Chec Dextrose O.G-T. Saft ist das letzte Fertigarzneimittel, das zur Diagnose eines Schwangerschaftsdiabetes genutzt werden konnte, vom Markt verschwunden. Nun können nur noch rezepturmäßig hergestellte Varianten verwendet werden. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft äußert sich in einem aktuellen Positionspapier zu den möglichen Alternativen.
Roche stellt den Vertrieb der Accu-Chek Dextrose O.G.T. Lösung ein. Im Laufe dieses Jahres werden die Restmengen abverkauft. Zukünftig wird die Versorgung über die rezeptur- und defekturmäßige Herstellung über die Apotheke erfolgen. Die DDG widmet sich in einem aktuellen Positionspapier der Thematik der patientenindividuellen Herstellung auch mit Blick auf den Todesfall aus dem vergangenen Jahr. Hier hatte eine Verwechslung der Aussgangsstoffe dazu geführt, dass eine Schwangere hohe Mengen des Lokalanästhetikums Lidocain zu sich genommen hatte. Die damals 28 Jahre alte Frau hatte im September 2019 in der Praxis ihres Gynäkologen eine Glukosemischung aus einer Kölner Apotheke getrunken. Sie wurde daraufhin bewusstlos, kam ins Krankenhaus und starb dort ebenso wie ihr durch Notkaiserschnitt zur Welt gebrachtes Kind.
Im aktuellen Positionspapier verweist die DDG darauf, dass weder in der Leitlinie zum Gestationsdiabetes von DDG und Deutscher Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DDDG) noch in den Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) konkret auf die Details der Herstellung der beim oralen Glukose-Toleranztest (oGTT) zu verwendenden Glukoselösung eingegangen wird. Vor rund acht Jahren wurde das Screening auf Gestationsdiabetes verpflichtend bei der Betreuung jeder Schwangeren in die Mutterschaftsrichtlinien aufgenommen. Mit Wegfall des letzten Fertigarzneimittels will die DDG auf die möglichen Risiken einer rezepturmäßigen Herstellung hinweisen und gibt Empfehlungen.
Keine Pulver-Abfüllungen
In der Praxis zeige sich, dass häufig lediglich Pulverbeutel an die Arztpraxen geliefert werden, die dann vor Ort in Leitungswasser aufgelöst und von der Schwangeren getrunken werden. Im Positionspapier heißt es: „Schon im Jahr 2019 hat die DDG in einer Pressemitteilung von dieser Praxis ausdrücklich abgeraten, weil sie ein Risiko für Ungenauigkeiten und Verunreinigungen birgt und so zu falschen Testergebnissen führen kann.“ Folgende Punkte werden bei dieser Abfüllung als potentielles Risiko erachtet:
- Verwechslung von Glukose und Glukose-Monohydrat
- Einhaltung der Wassertemperatur in Hinblick auf die Löslichkeit
- Exakt abgemessene Wassermenge
- Zeitdruck in der Praxis bei der frischen Zubereitung
- mangelnde Hygiene/ kein eigenständiger Herstellbereich
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