Schwangerschaft: Diese Arzneimittel sind tabu Dr. Kerstin Neumann, 09.02.2016 11:40 Uhr
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Schwangerschaftsrisiko Arzneimittel: Wirkliche Gefahren gehen nur von wenigen Medikamenten aus. Foto: Elke Hinkelbein
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Statistisch gesehen nehmen Schwangere genauso viele Arzneimittel ein wie nicht-schwangere Frauen, nämlich drei bis acht verschiedene Mittel. Foto: Alexandra Bucurescu/Pixelio
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Nur für wenige Medikamente ist ein schädlicher Einfluss auf das ungeborene Kind tatsächlich belegt. Das prominenteste Beispiel ist das Schlafmittel Contergan aus den 1960er Jahren. Foto: eBay
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Von den Behörden werden Arzneimittel nur unter sehr strengen Bedingungen für Schwangere zugelassen. Foto: Elke Hinkelbein
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Zu den Medikamenten, die in der Schwangerschaft keinesfalls angewendet werden dürfen, zählen die Benzodiazepine. Ihre Anwendung kann zu dem sogenannten „Floppy Infant Syndrom“ führen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Vorsicht auch bei bestimmten Antibiotika: Kanamycin und Gentamicin schädigen das Gehör des Kindes. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Bestimmte Blutdrucksenker, die ACE-Hemmer, rufen Nieren- und Leberschäden des Kindes hervor und dürfen keinesfalls eingenommen werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Erlaubt sind die nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAR), sofern sie in handelsüblichen Dosen eingenommen werden. Im dritten Schwangerschaftsdrittel sollte vorsichtshalber auf Paracetamol ausgewichen werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Epilepsie-Patientinnen müssen sich grundsätzlich mit dem behandelnden Facharzt intensiv beraten, wenn ein Kinderwunsch besteht. Foto: JMG / pixelio.de
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Das Antiepileptikum Carbamazepin kann zu einem offenen Rückenmarkskanal und Fehlbildungen an Fingern und Zehen führen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Wer unsicher ist, welche Medikamente in der Schwangerschaft und in der Stillzeit eingenommen werden können, kann sich über die Datenbank Embryotox informieren. Foto: Elke Hinkelbein
Nur für wenige Medikamente ist ein schädlicher Einfluss auf das ungeborene Kind tatsächlich belegt. Das prominenteste Beispiel ist nach wie vor Contergan, dessen Einsatz in den 1960er Jahren für Fehlbildungen von Kindern verantwortlich war. Heute sind Schädigungen dieses Ausmaßes kaum zu erwarten; zu streng sind die Vorgaben des heutigen Arzneimittelgesetzes.
Von den Behörden werden Arzneimittel nur unter zwei Bedingungen für Schwangere zugelassen: Entweder wurden klinische Studien durchgeführt, in denen die Medikamente an den werdenden Müttern getestet wurden. Alternativ muss durch jahrzehntelange Erfahrung eine Schädigung des Kindes im Mutterleib mit hoher Sicherheit ausgeschlossen sein. Liegen keine entsprechenden Daten vor, muss vom Einsatz der Medikamente abgeraten werden. Das gilt auch dann, wenn nicht klar ist, ob es überhaupt eine schädliche Wirkung gibt. Im Zweifel geht die Sicherheit vor.
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