Bundesrahmentarifvertrag

Die neuen Gehälter

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Berlin -

Apothekenmitarbeiter dürfen sich auf mehr Geld freuen: Rückwirkend zum 1. Juni erhalten sie 2,5 Prozent mehr Gehalt. Darauf haben sich Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) kürzlich geeinigt. Wie sieht die neue Gehaltstabelle bei den einzelnen Berufsgruppen in den öffentlichen Apotheken aus? Hier ein Überblick.

Gehälter und Notdienstvergütung (18.30 – 22 Uhr / 22 – 08 Uhr / Sonn- und Feiertage) setzen sich wie folgt zusammen:

Apotheker:

  • 1. Berufsjahr: 3362 € (68 € / 85 € / 204 €)
  • 2.-5. Berufsjahr: 3469 € (70 € / 85 € / 211 €)
  • 6.-10. Berufsjahr: 3727 € (75 € / 85 € / 226 €)
  • ab 11. Berufsjahr: 4077 € (82 € / 85 € / 247 €)

Apothekerassistenten:

  • 1.-14. Berufsjahr: 2752 € (56 € / 85 € / 167 €)
  • ab 15. Berufsjahr: 2912 € (59 € / 85€ / 177 €)

Pharmazie-Ingenieure und Dipl. Pharmazie-Ingenieure

  • 1.-8. Berufsjahr: 2609 € (53 € / 85 € / 158 €)
  • 9.-14. Berufsjahr: 2752 € (56 € / 85 € / 167 €)
  • ab 15. Berufsjahr: 2912 € (59 € / 85 €/ 177 €)

Pharmazeutisch-technische Assistenten

  • 1.-2. Berufsjahr: 2017 €
  • 3.-5. Berufsjahr: 2125 €
  • 6.-8. Berufsjahr: 2307 €
  • 9.-14. Berufsjahr: 2505 €
  • ab 15. Berufsjahr: 2613 €

Apothekenassistenten

  • alle Berufsjahre: 2540 €

Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte und Pharmazeutische Assistenten

  • 1.-2. Berufsjahr: 1753 €
  • 3.-6. Berufsjahr: 1825 €
  • 7.-9. Berufsjahr: 1886 €
  • 10.-13. Berufsjahr: 1997 €
  • ab 14. Berufsjahr: 2147 €

Auch Apothekenmitarbeiter in der Ausbildung bekommen mehr Geld. Pharmazeuten im Praktikum erhalten während ihrer Ausbildungszeit in öffentlichen Apotheken eine Vergütung von 902 Euro. PTA-Praktikanten stehen während ihrer sechsmonatigen Ausbildungszeit in öffentlichen Apotheken 687 Euro zur Verfügung. Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte, die sich in der Ausbildung befinden, erhalten im ersten Ausbildungsjahr 687 Euro, im zweiten 738 Euro und im dritten Jahr 789 Euro.

<media 54771>Hier gibt's die neue Gehaltstabelle als PDF zum Download!</media>

Der neue Gehaltstarif hat eine „Laufzeit von 12 Monaten“, somit kann der Vertrag erstmalig zum 31. Mai 2018 gekündigt werden. Einige Verbände hatten die frohe Botschaft nach einer Mitteilung des ADA per Fax verschickt, der Apothekerverband Westfalen-Lippe sogar als Chefsache. Apothekeninhaber würden so rechtzeitig informiert, um die Gehälter für Juni entsprechend anzupassen.

Ausnahmen sind Sachsen und Nordrhein – für Kollegen aus den Kammerbezirken gilt der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) nicht. Nordrhein hat einen eigenen Tarifvertrag, in Sachsen gelten seit etwa 16 Jahren keine Vereinbarungen.

Von der Einigung profitieren Adexa-Mitglieder, deren Arbeitgeber im ADA organisiert sind, was für den Großteil der Apothekeninhaber zutrifft. Von der plötzlichen Meldung zeigen sich die Apothekenmitarbeiter überrascht, lagen bei der ersten Verhandlungsrunde die Angebote noch weit auseinander. Obwohl die Einigung letzten Mittwoch erfolgte, wurde wegen des Feiertages Fronleichnam in einigen Bundesländern und des darauf folgenden Brückentages mit der Weitergabe der Information abgewartet.

Eine weitere Runde war für Juni angesetzt, der Zeitpunkt kam der Adexa gelegen. Immerhin hat der Gesetzgeber den Apothekern mit dem Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) gerade erst eine – wenn auch bescheidene – Honorarerhöhung zugebilligt. Für Rezepturen und die BtM-Dokumentation geben die Krankenkassen künftig jährlich 100 Millionen Euro mehr aus. Dass diese Summe auf alle Apotheken gerechnet schnell ausgegeben ist, weiß auch die Adexa. Allzu große Sprünge wurden von den Arbeitgebern daher nicht erwartet.

Den bisherigen Tarifvertrag vom 1. Januar 2016 hatte die Adexa zum Jahresende gekündigt. Anfangs hatte es ein erstes Vorgespräch gegeben, bei dem aber keine Forderungen ausgetauscht wurden. Mit dem späten ersten Verhandlungstermin sei man den Arbeitgebern bereits deutlich entgegengekommen, findet die Gewerkschaft. „Grund dafür waren die (letztlich vergeblichen) Bemühungen der Standesvertretung um ein Rx-Versandverbot“, heißt es von der Adexa.

Der ADA verhandelt für alle Apotheken, die in einem Apothekerverband sind oder sich freiwillig an die Tarifverträge halten. Es gibt aber zwei Ausnahmen: Für Apotheker im Kammerbezirk Nordrhein verhandelt die Adexa mit der TGL Nordrhein, in Sachsen gibt es seit dem Ausstieg des Sächsischen Apothekerverbands (SAV) aus dem ADA überhaupt keinen Tarifvertrag. Angeblich gibt es aber erste Annäherungsversuche zwischen SAV und Adexa.

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