Assistenzberufe

Gesundheitsminister: Mehr Rechte für PTA

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Berlin -

Die Gesundheitsminister der Länder wollen die Assistenzberufe im Gesundheitswesen stärken. Dazu gehören auch Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA). Auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) wurde einstimmig beschlossen, eine Novellierung der Berufsgesetze voranzutreiben.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) soll demnach eine Anpassung der bundesrechtlich geregelten therapeutischen Berufe und Assistenzberufe im Gesundheitswesen in die Wege leiten. Dazu gehören neben den PTA Diätassistenten, Ergotherapeuten, Logopäden, Masseure, Physiotherapeuten, Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten, Medizinisch-technische Radiologieassistenten, Medizinisch-technische Assistenten für Funktionsdiagnostik, Orthoptisten und Podologen.

Die neuen Verantwortlichkeiten sollen dann auch in die Versorgung einfließen. Man teile die Einschätzung des Sachverständigenrates für die Entwicklung im Gesundheitswesen, dass in der zukünftigen Versorgung der Bevölkerung der Einsatz von neuen Formen multiprofessioneller und interdisziplinärer Teams einen überragenden Stellenwert einnehmen werde, heißt es in dem Beschluss.

Dafür soll das BMG prüfen, wie sowohl im Berufsrecht als auch im Sozialgesetzbuch (SGB V) die Voraussetzungen für Modellvorhaben geschaffen werden können. In diesen Projekten soll es möglich sein, dass neue Leistungen „mit einer größeren Versorgungsverantwortung“ zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden können. In welchen Indikationen das möglich sein soll, soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festlegen. Voraussetzung ist, dass die Berufe aufgrund ihrer Ausbildung zu den Leistungen qualifiziert sind.

Darüber hinaus haben die Gesundheitsminister entschieden, dass das BMG eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für die Meldung von Skabies-Erkrankungen schaffen soll. Da es in Deutschland keine Zulassung für Ivermectin-haltige Humanarzneimittel zur Behandlung von Skabies-Ausbrüchen gebe, solle das BMG die Versorgung sicherstellen.

Dabei soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingebunden werden und geregelt sein, dass die Krankenkassen die Präparate im Rahmen der Ausbruchsbekämpfung erstatten. Außerdem soll geprüft werden, „ob die Zulassung für Ivermectin-haltige Arzneimittel erleichtert werden kann“. Damit verfolgen die Minister das Ziel, Herstellern die Entscheidung zu erleichtern, eine Zulassung zu beantragen.

Die ABDA, die Bundesapothekerkammer (BAK), die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sollen gemeinsam mit den Ländern und dem BMG Eckpunkte für die Kostenerstattung bei pandemischen Impfungen festlegen. Ziel ist eine Mustervereinbarung, die zwischen den Beteiligten abgestimmt werden soll.

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