Registrierkassengesetz

TSE-Module: Länder erlassen Fristverlängerung dpa/APOTHEKE ADHOC, 10.07.2020 15:19 Uhr

Wegen der Corona-Krise bekommen Händler in einigen Ländern mehr Zeit für die Installation der TSE. Foto: Marcus Witte
Berlin - 

Wegen der Corona-Krise haben mehrere Bundesländer die Frist zur Umstellung von Registrierkassen für Handel und Gastronomie erneut verlängert. In Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg ist dafür nun bis Ende März 2021 Zeit. Den Angaben zufolge hatten sich zuvor die Finanzminister der Länder darauf geeinigt, weil keine bundesweite Lösung gefunden werden konnte.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlangt, dass Firmen bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. Allerdings haben viele Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze zeitliche Schwierigkeiten bei der Realisierung der Kassenlösungen. Die Länder schaffen deshalb jetzt per Erlass eigene Härtefallregelungen.

„Unsere Unternehmen, kleine Einzelhändler und Gastwirte stehen in dieser Krisenzeit vor größten Herausforderungen“, sagte Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU). Das BMF habe sich einer „vernünftigen Lösung verschlossen“ und eine Fristverlängerung zur technischen Umrüstung von Registrierkassen abgelehnt. „Deshalb sind praktikable Lösungen auf Länderebene gefragt.“ Füracker sprach von einem „gemeinsamen pragmatischen und unbürokratischen Weg“.

Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern sei nicht erforderlich, vielmehr soll in den Ländern bis zum 31. März auf Beanstandungen verzichtet werden, sollte es noch keine technische Umstellung gegeben haben. Das Aufbewahren der den Härtefall bestätigenden Belege reicht in diesen Fällen aus.

Laut Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) muss die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 31. August nachweislich verbindlich bestellt sein. Außerdem sollte eine Bestätigung vorliegen, dass der Einbau bis zum 30. September nicht möglich ist oder der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen war, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.

Da zuverlässige technische Sicherheitssysteme in den vergangenen Jahren noch nicht auf dem Markt waren, hatten Bund und Länder die ursprüngliche Umstellungsfrist bereits von Januar auf September verschoben. Bundesweit geht es um 2,1 Millionen Registrierkassen. Sie sollen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung vor Manipulationen geschützt werden.