KBV und KVen schreiben Brandbrief

TI-Anschluss: Ärzte verbünden sich gegen Spahn Tobias Lau, 28.07.2020 15:34 Uhr

Rückendeckung: KBV-Chef Dr. Andreas Gassen fordert gemeinsam mit den 17 KVen massive Nachbesserungen bei der Ausgestaltung des TI-Anschlusses der Arztpraxen. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Der verpflichtende Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) sorgt weiter für heftigen Wirbel im Ärztelager. Doch die Mediziner haben ihr Schisma überwunden: Hatte der Streit bisher den Berufsstand entzweit, wendet er sich nun geschlossen gegen das Bundesgesundheitsministerium (BMG). In einem Brandbrief an Minister Jens Spahn (CDU) fordern die Ärzte nun geschlossen grundlegende Nachbesserungen wie eine erhebliche Verlängerung der Anschlussfristen, ein Ende der Sanktionen für Verweigerer und eine angemessene Finanzierung. Denn die Stimmung ist miserabel. „Gegenwärtig ist den Niedergelassenen der Mehrwert digitaler Anwendungen nicht mehr zu vermitteln“, so die Vorstände.

Der verpflichtende Anschluss an die TI sorgt bei den Ärzten für noch mehr Ärger als bisher bei den Apothekern. Der massive Konnektorenausfall in 80.000 von 130.000 angeschlossenen Arztpraxen war nur der Funken, der zur Explosion führte. Die Probleme mit der TI und ihrer Betreibergesellschaft Gematik hatten dabei das Zeug, nicht nur die Ärzteschaft gegen das BMG aufzubringen, sondern hatten auch innerhalb des Berufsstands für massiven Ärger gesorgt. Ein Bündnis von neun Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) hatte sich mit einem offenen Brief an den Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gewandt und damit gedroht, ihm die Gefolgschaft zu verweigern, wenn er gegenüber dem BMG keinen neuen Ton anschlägt.

Kurz zuvor war die KV Baden-Württemberg bereits einen Schritt weiter gegangen: Vor drei Wochen hatte deren Vertreterversammlung den KBV-Vorstand zum sofortigen Rücktritt aufgefordert. Der Vorwurf: Die KBV überziehe die Vertragsärzte „mit einer völlig veralteten und störungsanfälligen Telematikinfrastruktur“, zitiert die Ärztezeitung aus dem Antrag. Damit werde versucht, „genuine Verwaltungsaufgaben der Krankenkassen“ wie den Stammdatenabgleich oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) auf den Schultern der Praxen abzuladen. Die Delegierten zeigten sich demnach besonders verärgert über die Zustimmung der KBV-Spitze zum Bundesmantelvertrag, der vorsieht, dass AU ab 2021 nur noch unter Nutzung der TI ausgestellt werden können.

Die KBV wiederum gab den Unmut an das BMG weiter und fand dabei deutliche Worte: Unverhohlen droht sie in einem offenen Brief damit, sich der Zusammenarbeit künftig zu verweigern: Wenn die gemeinsamen Bemühungen weiterhin erfolglos bleiben sollten, werde der KBV nichts Anderes übrig bleiben, „als im Rahmen des Möglichen die Umsetzung der Vorgaben gegenüber dem BMG zu verweigern“, hieß es da. Eine Antwort des BMG steht noch aus, da haben die Ärzte schon nachgelegt – und diesmal geschlossen.

Am Freitag veröffentlichte die KBV einen offenen Brief an Spahn, in dessen Kopfzeile demonstrativ die Logos der KBV sowie aller 17 KVen stehen. Darin tragen die KBV-Vorstände Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel die Beschwerden ihrer Mitgliedsverbände vor: Die Vertragsärzte und -psychotherapeuten würden eine aktive Rolle bei der Digitalisierung und ihrer praktischen Umsetzung spielen wollen, soweit die einer Verbesserung der medizinischen Versorgung der Patienten dient. „Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen der TI-Ausgestaltung sind jedoch geeignet, die notwendige Akzeptanz der Niedergelassenen zu verspielen“, so der KBV-Vorstand. Im Gegensatz zu ihrer Aufgabe würden sie vielmehr eine erfolgreiche und sinnvolle digitale Vernetzung der Beteiligten verhindern. „Die derzeitigen Digitalisierungskonzepte bedeuten für die Praxen keine Arbeitserleichterung, sondern stellen eine zunehmende Bürokratisierung im ärztlichen Alltag dar.“

Auch dabei scheint durch, dass sich die Ärzte zugunsten der Krankenkassen übers Ohr gehauen fühlen. Die Vertragsärzte hätten die Pflichten, während die späteren Datennutzer wie die Krankenkassen den Vorteil in Form von besseren und schnelleren Informationen hätten. Zudem müssten die Praxen teilweise die Kosten für technisches Versagen dieser Systeme selbst tragen – werden aber gleichzeitig mit Sanktionen bedroht, „wenn sie nicht fristgemäß Anwendungen implementieren, die entweder noch nicht verfügbar oder technisch unausgereift sind“, so das Schreiben. „Es wird aktuell immer deutlicher absehbar, dass unsere Niedergelassenen diese Bedingungen nicht mehr tolerieren.“

Dabei scheut die KBV nicht davor zurück, den ganz großen Bogen zu spannen: „Wir stellen derzeit fest, dass immer mehr junge Kollegen die Niederlassung scheuen und immer mehr ältere Kollegen aus der Versorgung ausscheiden“, so Gassen, Hofmeister und Kriedel. Das könne künftig besonders in der Fläche schwerwiegende Auswirkungen auf die Sicherstellung der Versorgung haben, denn rund 34 Prozent der Niedergelassenen seien über 60 Jahre alt. Der schwerwiegende Vorwurf zwischen den Zeilen: Durch seine fehlerhafte Digitalisierungsstrategie mache das BMG den Beruf des niedergelassenen Arztes noch unattraktiver und gefährde somit die Gesundheitsversorgung.

Damit es nicht so weit kommt, stellt die KBV sieben mehr oder weniger schwammige Forderungen an das BMG. „Der Mehrwert der Digitalisierung und insbesondere der Anbindung an die TI muss für die Niedergelassenen klar erkennbar sein“, heißt es da beispielsweise. „Neue digitale Anwendungen müssen sich auf die originären Aufgaben der Vertragsärzte beschränken.“ Für den Updatefehler des Gematik-Dienstleisters Arvato, der zum Ausfall tausender Konnektoren führte, bekommt das BMG indirekt sein Fett weg: „Vor der Einführung von Systemen der Digitalisierung muss deren Funktionsfähigkeit gewährleistet sein. Zudem ist sicherzustellen, dass es ein dauerhaftes Ersatzverfahren gibt.“

Dass es Spahn bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens nicht schnell genug gehen kann, ist hinlänglich bekannt. Aus Sicht der KBV ist es aber bereits zu schnell. Die Zeiträume für die Einführung digitaler Anwendungen müssten „angemessen im Hinblick auf Plausibilität und Machbarkeit sein“, fordert der Vorstand. „Bestehende Fristen zur Umsetzung müssen erheblich verlängert werden, um entsprechende Übergänge und Anpassungen bis zur Funktionsfähigkeit sicher zu ermöglichen.“ Sanktionen anzudrohen, helfe da auch nicht weiter. Im Gegenteil, die würden Widerstände erzeugen und seien deshalb kontraproduktiv.

Und dann ist da natürlich noch das liebe Geld. Bereits seit Längerem erklingen aus der Ärzteschaft Klagen, dass die Erstattungsbeträge für den TI-Anschluss nicht ausreichend abdecken würden. Hinzu käme, dass die Kostenfrage für die Behebung der jüngsten TI-Probleme noch nicht geklärt sei. „Die Kosten der Anbindung an die TI sowie alle Folgekosten müssen angemessen finanziert werden“, so die KBV. Doch auch die aktuelle Situation spielt eine Rolle: Die Vertragsärzte seien personell und zeitlich sehr stark in die Bekämpfung der Covid19-Pandemie eingebunden und zeigten dabei Engagement über ihre vertragsärztlichen Pflichten hinaus. „Die parallele Umsetzung der TI-Vorgaben ohne Berücksichtigung der aktuellen angespannten Lage in der ambulanten medizinischen Versorgung wird durch unsere Mitglieder nicht akzeptiert werden.“