Widerspruchslösung

Tag der Entscheidung: Organspende im Bundestag dpa, 16.01.2020 09:23 Uhr

Widerspruch gegen die Widerspruchslösung? Der Budnestag entscheidet heute über eine Reform der Organspende. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Es geht um die Klärung einer sensiblen Frage: Wie drastisch sollten die Regeln geändert werden, damit mehr Menschen nach dem Tod Organe für Schwerkranke überlassen? Der Ausgang im Parlament ist offen.

Nach monatelangen Diskussionen entscheidet der Bundestag am Donnerstag um 9 Uhr über die Zukunft von Organspenden in Deutschland. Zur Abstimmung stehen zwei gegensätzliche Gesetzentwürfe für neue Regeln. Eine Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schlägt eine weitreichende Umstellung auf eine „doppelte Widerspruchslösung“ vor. Demnach soll grundsätzlich jeder als Spender gelten, außer man widerspricht. Dies lehnt eine andere Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock ab. Sie schlägt vor, alle Bürger alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema anzusprechen. Bisher sind Organentnahmen nur bei ausdrücklich erklärtem Ja zulässig. Beide Seiten warben bis zuletzt für ihre Vorstöße.

Die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt warnte vor der Widerspruchslösung. „Auch in medizinethisch heiklen Fragen wurde das Selbstbestimmungsrecht immer hoch gehalten“, sagte die SPD-Abgeordnete der Deutschen Presse-Agentur. Dies würde durch eine Widerspruchslösung verletzt. Auch der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki mahnte, die Organspende müsse freiwillig sein. „Die Würde des Menschen ist auch im Sterben und sogar über den Tod hinaus unantastbar“, sagte er in einem Videostatement.

Spahn betonte dagegen, die Bereitschaft zur Organspende müsse Normalität werden. „Ich bin jahrelang selber dafür eingetreten, allein über Aufklärungskampagnen Menschen für die Organspende zu gewinnen. Aber das reicht nicht“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe am Donnerstag. Er appellierte an die Abgeordneten: „Wir müssen mutiger sein und einen Kulturwandel einleiten.“ Über die beiden Gesetzentwürfe und einen AfD-Antrag soll im Plenum zunächst debattiert werden. Bei der Abstimmung gibt es keine sonst üblichen Fraktionsvorgaben. Zuerst soll über den Entwurf der Gruppe um Spahn entschieden werden, der die weitestgehende Veränderung bedeuten würde. Bekommt er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wäre die Widerspruchslösung beschlossen. Ansonsten soll dann als nächstes über den Entwurf der Gruppe um Baerbock abgestimmt werden. Gemeinsam haben beide Vorstöße, dass sie ein zentrales Register anstreben. Dort sollen Ärzte Organspende-Erklärungen gezielt abfragen können.



Die Mehrheitsverhältnisse sind schwer einzuschätzen. Bei einer ersten offenen Debatte waren breite Vorbehalte gegen eine Widerspruchslösung deutlich geworden. Als im Sommer 2019 die Gesetzentwürfe eingebracht wurden, hatte die Gruppe um Spahn vorab 222 Unterstützer, darunter Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Der Entwurf der Baerbock-Gruppe hatte 191 Unterschriften. Insgesamt gibt es aber 709 Abgeordnete.

Gemeinsames Ziel beider Initiativen ist es, angesichts von rund 9000 Patienten auf den Wartelisten zu mehr Organspenden zu kommen. Die Zahl der Spender ging im vergangenen Jahr wieder leicht auf 932 zurück, nachdem 2018 noch 955 Menschen nach ihrem Tod Organe für andere Patienten überlassen hatten. Es gab nun aber weiterhin mehr Spender als beim bisherigen Tiefstand von 797 im Jahr 2017. Im vergangenen Jahr wurden 2995 Organe an die Vermittlungsstelle Eurotransplant übergeben – vor allem Nieren, Lebern und Lungen. Ex-Fußballprofi Ivan Klasnic setzt auf eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit. „Menschen interessieren sich meistens nicht für das Thema. Wenn dann aber eine Entscheidung getroffen werden muss, muss man sich zwingend damit befassen“, sagte der frühere Spieler von Werder Bremen dem Nachrichtenportal „t-online.de“. „Ich bin dafür, gleich mit der Geburt zum Organspender gemacht zu werden.“ Die Nieren von Klasnic hatten 2006 versagt. Inzwischen hat er die dritte Nierentransplantationen hinter sich.

Unabhängig von der Debatte über neue Regeln gilt seit vergangenem Jahr ein Gesetz, das die Bedingungen für Organspenden in Kliniken verbessern soll. Es sieht mehr Geld sowie mehr Kompetenzen und Freiräume für Transplantationsbeauftragte der Kliniken vor. Mobile Ärzteteams sollen kleineren Häusern ohne eigene Experten helfen, einen Hirntod als Voraussetzung für Organentnahmen festzustellen.