Vertretungs-PTA

Standesdünkel löst keinen Fachkräftemangel

, Uhr
Berlin -

Aus der Politik werden erneut Forderungen laut, PTA mehr Kompetenzen zuzusprechen. Und erneut mauert die Standesvertretung. Die Bundesapothekerkammer (BAK) kontert die Forderung nach einer Gesetzesänderung mit einem Verweis auf die aktuelle Gesetzeslage. PTA traut sie nicht zu, maximal stundenweise eine oder einen abwesende:n Apotheker:in zu vertreten. Dahinter steckt wohl mehr Standesdünkel als echte Sorge um den Berufsstand, kommentiert Tobias Lau.

Sagen wir, wie es ist: Die allermeisten PTA sind massiv unterbezahlt. Ein paar Bundesländer übernehmen die Ausbildungskosten seit nicht allzu langer Zeit, für die allermeisten PTA gilt allerdings, dass sie eine der anspruchsvollsten Berufsausbildungen auf eigene Kosten absolviert haben, um dann ein Einstiegsgehalt von knapp über 2000 Euro brutto zu erhalten. Und das in einem Job mit Wochenendarbeit.

Nicht zuletzt deshalb verlangen PTA-Vertretungen seit geraumer Zeit, den Beruf mit mehr Kompetenzen und Aufstiegschancen zu versehen. Der Bundesverband PTA (BVpta) fordert Weiterbildungsmöglichkeiten bis hin zum Bachelorstudium für Vertretung-PTA und hat ein gutes Argument: Kommendes Jahr soll es losgehen mit den bezahlten pharmazeutischen Dienstleistungen. Der Gedanke dahinter ist richtig: Apotheken sind und müssen mehr sein als Abgabestellen für Medikamente. Die Zukunft liegt in zeitgemäßen Gesundheitsangeboten – für die braucht es allerdings auch qualifizierte Fachkräfte. Und die sind Mangelware.

Das weist in zwei Richtungen: Zum einen muss der Beruf PTA wieder attraktiver gemacht werden. Der Ausbildungsmarkt ist im Niedergang. Vergangenes Jahr wurden erstmals seit 1977 weniger als eine halbe Million Berufsausbildungen begonnen. Immer mehr junge Menschen wollen Student:in statt Azubi sein. Und: Die Zeiten, in denen man nach der Schule in einen Betrieb ging und dort bis zur Rente blieb, sind längst vorbei. Heute geht es um Perspektiven und ja, auch um Aufstiegsmöglichkeiten. Das Berufsbild PTA scheint da vielen nicht mehr zeitgemäß. Dabei würde ein Beruf an der Schnittstelle von Naturwissenschaft und Betriebswirtschaft mit geregelten Arbeitszeiten und viel Kundenkontakt eigentlich so viele Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten.

Zum anderen ist bereits heute überall zu erkennen, dass Lösungen gebraucht werden, um den Personalmangel zumindest im Arbeitsalltag abzufedern. Das hat auch etwas mit der Attraktivität des Apotheker:innenberufs selbst zu tun. Eine Apotheke mit einer oder einem einzigen Apotheker:in nagelt ihn oder sie während der Öffnungszeiten am Arbeitsplatz fest. Auch das ist wenig zeitgemäß, Flexibilität sieht heute anders aus. Die Folge: Wer ein modernes Arbeitsleben will, geht eher in die Industrie als in die Offizin. So verliert auch der Apotheker:innenberuf nicht zuletzt aufgrund des Fachkräftemangels an Attraktivität, ein klassischer Teufelskreis.

Zeit also, an beiden Enden anzusetzen: Warum soll eine erfahrene PTA mit genug Arbeitserfahrung und entsprechender Weiterbildung nicht den Chef vertreten dürfen? Und sei es nur für einen halben Tag. CDU-Politiker Alexander Krauß fordert genau das. Und die Bundesapothekerkammer (BAK)? Die mauert. Der Vorschlag sei „nicht zielführend“, weil das „pharmazeutische Sicherheitsnetz“ – gemeint ist: stets ein:e anwesende:r Approbierte:r – unverzichtbar sei für die oder den PTA. Wirklich? Seien wir ehrlich: Die allermeisten Situationen am HV kann ein oder eine gut ausgebildete PTA selbst bewältigen. Und die restlichen Situationen müssten BAK und Politik schlicht definieren: Als solche, für die sie oder er sich im Rahmen einer Weiterbildung qualifizieren kann und solche, bei denen sie dann eben auf die Notwendigkeit eines Apothekers oder einer Apothekerin verweisen müsste. Und Letztere wären wahrscheinlich nicht die häufigsten. Der Nutzen wäre jedenfalls größer als der Schaden.

Doch BAK und Abda bleiben ihrer Haltung treu. Bereits 2019 hatten sie sich in ihrer Stellungnahme zum PTA-Reformgesetz klar gegen weitere Befugnisse für PTA ausgesprochen. Insbesondere die Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verschreibung in eigener Verantwortung sei eine Tätigkeit, die der oder dem Apotheker:in vorbehalten sei. Ansonsten würden „Apotheker und PTA hinsichtlich ihrer Verantwortung bei der Ausübung bestimmter pharmazeutischer Tätigkeiten gleichgestellt“, so die Stellungnahme.

Doch genau das ist doch der Sinn einer Stellvertretung! Warum soll ein:e Inhaber:in nicht selbst entscheiden können, ob er oder sie einer oder einem PTA mit genügend Berufserfahrung und abgeschlossener Weiterbildung nicht für den übersichtlichen Zeitraum von ein paar Stunden diese Verantwortung zutraut? Wohl, weil die Abda befürchtet, dass dadurch das Berufsbild des Apothekers untergraben werden könnte. Doch für Standesdünkel ist keine Zeit mehr, er löst die Probleme durch den Fachkräftemangel nicht.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Berufsfachschule hat neuen Träger
Münster: Doppelt so viele Plätze für PTA-Azubis
Mehr aus Ressort
Podcast NUR MAL SO ZUM WISSEN
Der Panikminister im Vakuum
Parlamentarier ansprechen
Preis schwört Apotheken ein
„Basisdaten des Gesundheitswesens 2024"
vdek: Beitragssatz auf neuem Rekordwert

APOTHEKE ADHOC Debatte