Nebenwirkungen unter Iberogast

Staatsanwalt ermittelt gegen Ex-Bayer-Mitarbeiter dpa, 17.09.2020 16:21 Uhr

Sorgfaltspflicht verletzt? Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen eines fehlenden Warnhinweises im Beipackzettel von Iberogast gegen zwei Verantwortliche von Bayer. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Wegen eines Todesfalls, der möglicherweise mit der Einnahme eines gängigen Magenmittels in Verbindung steht, ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft gegen zwei ehemalige Mitarbeiter des Pharmakonzerns Bayer. Es gebe einen Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung in einem Fall sowie der fahrlässigen Körperverletzung in zehn Fällen, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Zuvor hatte der Kölner Stadt-Anzeiger darüber berichtet.

2018 war eine 56-Jährige in Leipzig mit Leberschäden ins Krankenhaus gekommen, an den Folgen einer Lebertransplantation starb sie. Sie soll zuvor Iberogast genommen haben. Die Staatsanwaltschaft prüfe nun, ob durch das Weglassen eines Warnhinweises auf dem Beipackzettel die Sorgfaltspflicht verletzt worden sei und ein ursächlicher Zusammenhang mit der Mitteleinnahme und gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Konsumenten bestehe, schreibt die Behörde.

Eine Bayer-Sprecherin sagte, ihre Firma kooperiere mit den Behörden. „Nach jetzigem Kenntnisstand ergeben sich keine neuen medizinischen Erkenntnisse, die zu einer Neubewertung des Sachverhalts durch Bayer führen würden“, sagte sie. Bayer gehe weiter davon aus, „dass im Zusammenhang mit den aufgetretenen Nebenwirkungen keine gesicherte Kausalität in Verbindung mit der Einnahme von Iberogast besteht“. Iberogast sei „ein bewährtes, wirksames und sicheres Medikament“.

Iberogast ist ein Kassenschlager unter den rezeptfreien Arzneimitteln. 2013 hatte Bayer den Iberogast-Produzenten Steigerwald übernommen, seither haben die Leverkusener das Magenmittel im Portfolio. Das Präparat enthält Schöllkraut. Lange ließ die Firma den Hinweis auf mögliche Leberschäden weg, 2018 wurde ein solcher Hinweis behördlich angeordnet. Seither wird auf dem Beipackzettel darauf hingewiesen, dass bei der Anwendung von schöllkrauthaltigen Arzneimitteln Fälle von Leberschädigungen und Fälle von Leberversagen aufgetreten sind.