Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

SPD sieht Rabatt- und Skontolimit bei 3,15 Prozent

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Berlin -

Kassenpatienten in Deutschland sollen künftig schneller an Arzttermine durch mehr Sprechstunden, zusätzliche Vermittlungsangebote und extra Anreize für die Mediziner kommen. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschließt der Bundestag dazu heute eines der umfassendsten und wichtigsten Gesetz der Großen Koalition zur Gesundheitspolitik. Enthalten darin sind auch zwei für Apotheker relevante Punkte zur Impfstoff-Vergütung und zu den Großhandelsrabatten. Die SPD-Fraktion ist in der Skonto-Frage auf der Seite des Großhandelsverbands Phagro.

Über die SPD ist es dem Phagro noch gelungen, eine Interpretationshilfe unterzubringen. „Bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, durch den Großhandel an Apotheken oder Tierärzte sind auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ein Festzuschlag von 70 Cent sowie die Umsatzsteuer zu erheben; zusätzlich darf auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne die Umsatzsteuer höchstens ein Zuschlag von 3,15 Prozent, höchstens jedoch 37,80 Euro erhoben werden“, heißt es unverändert im Gesetzestext zur Möglichkeit der Vergabe von Rabatten und Skonti. In der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses für die abschließende Abstimmung im Bundestag findet sich allerdings zusätzlich ein Passage zur Auslegung des Willens des Gesetzgebers: Dort sind die Meinungen der Fraktionen aufgeführt.

„Für die Fraktion der SPD war von entscheidender Bedeutung“, heißt es dort und zum Thema Rabatte und Skonti findet sich in diesem Abschnitt folgende Aussage: Nicht zuletzt sei der SPD wichtig, „dass durch die Änderung in Artikel 12 rechtssicher festgehalten werde, dass der Mindestpreis aus Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers, Festzuschlag von 70ct und Umsatzsteuer besteht. Auf diese Preisbestandteile dürfe der Großhandel weder Rabatte noch Skonti gewähren.“

Der Großhandelsverband Phagro sieht darin eine Interpretation der Rabatt- und Skontifrage in seinem Sinne. Letztendlich müssten im Streitfalle dann wieder Gerichte darüber entscheiden. Zunächst hatte auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in Rabatt- und Skontolimit von 3,15 Prozent in Höhe der variablen Großhandelsmarge vorgesehen. Auf Intervention von Bundeswirtschaftsminister Pater Altmaier (CDU) wurde die Formulierung dann aufgeweicht.

Die im TSVG enthaltene Regelung zum Impfstoffen sieht vor, das Apotheker pro Impfstoff-Dosis künftig 1 Euro bekommen. Verträge oder Vereinbarungen zwischen Landesapothekerverbänden und Herstellern darf es nicht mehr geben. Pro Verordnungszeile dürfen Impfstoffe für maximal 75 Euro gelistet sein.

Union wie SPD sehen im TSVG einen wichtige Schritt zur Eindämmung der Zwei-Klassenmedizin. Für SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach ist das TSVG darüber hinaus ein „wichtiger Schritt zur Bürgerversicherung“. Wenn es kaum noch Unterschiede in der ambulanten Versorgung von Kassen-und Privatpatienten gebe, stelle sich automatisch die Frage der Legitimation beider Systeme, sagte Lauterbach.

Spahn sagte, der Staat müsse in einem lebenswichtigen Bereich wie der Gesundheitsversorgung funktionieren. „Da besser zu werden, ist das Ziel unseres Gesetzes.“ Für Ärzte soll es als Anreiz daher mehr Geld geben: für die Vermittlung dringender Termine bei einem Facharzt, für neue Patienten in der Praxis oder für Leistungen in offenen Sprechstunden. Wenn sie auf dem Land arbeiten, bekommen Ärzte künftig Zuschläge garantiert. Insgesamt dürften sich bei den Krankenkassen jährliche Mehrausgaben zwischen 600 Millionen und 800 Millionen Euro für Arzt-Vergütungen ergeben. Alle Amßnahmen zusammen kosten die Kassen knapp 2 Milliarden Euro pro Jahr. Die Kassen fürchten Mehrausgaben von über 3 Milliarden Euro.

Das TSVG sieht vor, dass Praxisärzte wöchentlich mindestens 25 statt 20 Stunden für gesetzlich Versicherte anbieten müssen. Telefon-Servicestellen zur Terminorganisation für Patienten, die in den Ländern bisher unterschiedlich arbeiten, sollen zudem zu einem Rund-um-die-Uhr-Angebot ausgebaut werden. Auch offene Sprechstunden ohne feste Termine bei bestimmten Ärzten sollen kommen.

Die Termin-Servicestellen sollen Patienten ab Anfang 2020 nicht nur zu Fachärzten vermitteln, sondern auch zu Haus- und Kinderärzten. Zudem sollen sie bundesweit unter der Telefonnummer 116117 täglich rund um die Uhr erreichbar sein – und auch online oder über eine App für Smartphones. Augenärzte, Frauenärzte und HNO-Ärzte sollen pro Woche fünf Stunden offene Sprechzeit ohne feste Termine einrichten.

Die Krankenkassen werden verpflichtet, für ihre Versicherten bis spätestens 2021 elektronische Patientenakten anzubieten. Zudem soll das Bundesgesundheitsministerium 51 Prozent an der bisher von den Akteuren des Gesundheitswesens getragenen Gematik-Gesellschaft übernehmen, die sich um die Digitalisierung kümmert. Das Gesetz sieht daneben auch Ausweitungen der Versorgung vor. Unter anderem sollen die Festzuschüsse der Kassen für Zahnersatz zum 1. Oktober 2020 von bisher 50 Prozent auf 60 Prozent steigen. In der Pflege sollen ab 1. Mai 2019 auch reine Betreuungsdienste zugelassen werden, die zum Beispiel beim Putzen oder Einkaufen helfen.

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