Klinikbehandlungen

Spahn zählt Krankenschwestern dpa, 23.08.2018 17:45 Uhr

Genügend Personal? Kliniken bekommen Vorgaben für die Anzahl der Pflegekräfte auf Station. Foto: AOK
Berlin - 

Auf der Intensivstation ist der Pflegebedarf besonders groß. Aber wie groß genau? Weil sich Kliniken und Versicherer nicht einigen konnten, werden die Personaluntergrenzen jetzt staatlich vorgeschrieben.

Nach den gescheiterten Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen legt jetzt die Bundesregierung Untergrenzen für das Pflegepersonal in den Kliniken fest. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) leitete am Donnerstag ein entsprechendes Verordnungsverfahren ein. „Die Unterbesetzung von intensivmedizinischen Abteilungen im Krankenhaus kann fatale Folgen für Patienten haben“, erklärte Spahn.

Die Personaluntergrenzen sollen ab dem 1. Januar 2019 für vier Krankenhausbereiche gelten, in denen Patienten besonders viel Pflege benötigen: auf Intensivstationen sowie in den Abteilungen Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie.

Auf Intensivstationen darf eine Pflegekraft in der Tagschicht künftig für maximal zwei Patienten verantwortlich sein, in der Nachtschicht liegt die Obergrenze bei drei Patienten. In der Unfallchirurgie sind nach der Verordnung höchstens zehn Patienten pro Pflegekraft zulässig, in der Nachtschicht sind bis zu 20 Patienten erlaubt.

Diese Vorgaben sind nach Einschätzung der Krankenhäuser zu restriktiv. Die geforderte Besetzung könne dazu führen, dass
Leistungen von den Kliniken nicht erbracht werden könnten, warnte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Schon vor der Bundestagswahl hatte die damalige Bundesregierung die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und den GKV-Spitzenverband beauftragt, eine Mindestausstattung für besonders pflegeintensive Klinikbereiche zu vereinbaren – und zwar bis zum 30. Juni. Vor einem Monat waren die Verhandlungen jedoch endgültig gescheitert. „Dieses Versagen der Selbstverwaltung
erfordert unser Handeln zum Schutz der Patienten und Pflegekräfte“, erklärte Spahn. Die jetzt auf den Weg gebrachte Verordnung muss nach Angaben des Ministeriums weder vom Kabinett noch von Bundestag oder Bundesrat bestätigt werden.

Die Krankenkassen sehen die Verantwortung für die jüngste Entwicklung bei den Kliniken. Die Verhandlungen seien daran gescheitert, dass der DKG die anvisierte Kompromisslinie zu streng gewesen sei, twitterte ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands. „Aber Pflegepersonaluntergrenzen sind Patientenschutz, da braucht es klare Kante.“