Botendienst-Vergürung

Schmidt: Honorar-Halbierung „nicht unmittelbar nachvollziehbar“ Alexander Müller, 10.08.2020 14:55 Uhr

Abda-Präsident Friedemann Schmidt freut sich über die vorgesehene dauerhafte Vergütung des Botendienstes, nicht über die Halbierung des Betrags. Foto: Christof Stache
Berlin - 

Es zählt zu den politischen Forderungen der Abda, dass der Botendienst der Apotheken dauerhaft vergütet wird. Insofern freut man sich über das Signal aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht der Abda, warum der Zuschuss halbiert werden soll.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Apotheken dauerhaft für den Botendienst entlohnen. Das Krankenhaus-Zukunftsgesetz (KHZG) sieht eine Entfristung des eigentlich bis Ende September gewährten Honorars vor. Die Gebühr, die die Apotheken den Krankenkassen in Rechnung stellen können, soll aber von 5 auf 2,50 Euro reduziert werden.

Der Botendienst der Apotheken sei seit langem eine wichtige und von den Patienten geschätzte Ergänzung der persönlichen Arzneimittelversorgung vor Ort, kommentierte Abda-Präsident Friedemann Schmidt auf Nachfrage. „Seit Beginn der Corona-Pandemie haben die Apotheken bewiesen, dass der Botendienst einen wesentlichen Beitrag zur Kontaktvermeidung leistet und somit Risikogruppen und in Quarantäne befindliche Personen versorgen und schützen kann“, so Schmidt. Das habe die Politik erkannt und den Zuschuss festgelegt.

„Wenn nun dieser Zuschuss mithilfe des Krankenhauszukunftsgesetzes fortgeführt werden soll, so ist dies grundsätzlich zu begrüßen – gerade auch angesichts einer immer älter werdenden Bevölkerung, die auf dem Lande versorgt werden muss“, so Schmidt, der aber nicht wunschlos glücklich ist: „In Bezug auf die Höhe des Zuschusses, dessen Halbierung nicht unmittelbar nachvollziehbar ist, und dessen gesetzlicher Verankerung wird der Entwurf derzeit von uns geprüft.“ Die Abda werde dann eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgeben.

Zur Begründung heißt es im KHZG, dass die im SGB V geplante Verankerung des Botendiensthonorars notwendig sei, um in Regionen mit geringerer Apothekendichte die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sicherzustellen. Der Botendienst trage zu einer Entlastung bei der Zahl der Apothekenbesuche und zur Sicherstellung der Versorgung dieser Personen mit Arzneimitteln bei.

Doch möglicherweise müssen die Apotheker dafür noch eine Kröte schlucken. In Koalitionskreisen wurde darüber gesprochen, den Apothekern eine Entfristung des Botendiensthonorars anzubieten, wenn im Gegenzug Rx-Boni in geringem Umfang erlaubt würden. Das wäre eine Option für den Fall, dass das derzeit von Spahn geplante Rx-Boni-Verbot am Veto der EU-Kommission scheitern würden. Denn dem Vernehmen nach könnte man in Brüssel mit einem Boni-Deckel eher leben.

Ob diese Lösung am Ende einer Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) standhalten würde, steht auf einem anderen Blatt. Aktuell gibt es überdies keine konkreten Anstalten, einen Boni-Deckel einzuführen. Innerhalb der SPD war das jedoch seit jeher die bevorzugte Antwort auf das EuGH-Urteil zu Rx-Boni, und auch Spahn und Schmidt hatten sich im politischen Zick-Zack-Kurs als Reaktion auf den Luxemburger Richterspruch schon einmal auf einen Deckel verständigt.

Die Pakektlösung scheiterte seinerzeit am Widerstand der Apothekerkammern und -verbände. Und auch jetzt scheint die Begeisterung der Apotheker für einen solchen Kuhhandel begrenzt: Bei einer aposcope-Umfrage am 3. August stimmten nur 38 Prozent der Aussage zu: „Wenn der Botendienst dauerhaft vergütet wird, könnte ich mit gedeckelten Rx-Boni leben.“ Fast die Hälfte der Teilnehmer (49 Prozent) lehnt eine solche Verknüpfung ab. Unter den Inhabern ist die Ablehnung mit 71 Prozent noch deutlicher.