ABDA-Befragung

Schmidt: Anpassungsroutine statt Dynamisierung

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Berlin -

Mit Blick auf die nach der Bundestagswahl anstehende Diskussion über das Apothekenhonorar hat die ABDA ihre politischen Forderungen modifiziert. Der jahrelange Wunsch nach einer am Preisniveau orientierten Indexierung des Apothekenhonorars wurde jetzt durch ein neues Wording ersetzt: Statt jährlicher Dynamisierung heißt es jetzt „verlässliche Anpassungsroutine“. Auch an anderer Stelle fordert die ABDA eine Neuorientierung: Bei der angestrebten Honorierung für neue Dienstleistungen möchte die ABDA die „steuerliche Diskriminierung“ beenden. Im Klartext: Gewerbe- und Umsatzsteuer müssen bei der Festsetzung des Honorars berücksichtigt werden.

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt begründete das neue Honorar-Wording mit den regelmäßigen Absagen der Politik an die Forderung nach einer automatischen Honoraranpassung. Vor allem DAV-Chef Fritz Becker hatte in den vergangenen Jahren immer wieder diese Forderung erhoben und war damit bei der Politik auf taube Ohren gestoßen: „Wir haben immer negative Antworten von der Politik bekommen“, sagte Schmidt. Im Kern erhalte die ABDA ihre Forderung nach einer verlässlichen Honorierung aufrecht, allerdings „wollen wir nicht mehr das Instrument mitliefern“.

Das neue Wording stehe auch im Zusammenhang mit dem vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Honorargutachten. Seit knapp zwei Jahren erarbeitet das Consulting-Unternehmen 2hm ein Konzept für eine Diskussion über die Reform des Apothekenhonorars. Das Gutachten soll bis Ende September dem BMWi übergeben werden. Ein Termin für die Veröffentlichung steht noch nicht fest.

Das Gutachten soll eine zuverlässige Datenbasis für die Honorardiskussion liefern und wird darüber hinaus eigene Vorschläge unterbreiten. Auch die Marge des Großhandels ist Gegenstand des Gutachtens. In der Vergangenheit hatte es Seitens der Politik immer wieder Zweifel an den von der ABDA vorgelegten Zahlen und Daten zum Apothekenhonorars gegeben.

Der ABDA-Apothekenklima-Index 2017 habe den Wunsch der Apotheker nach verlässlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen untermauert, sagte Schmidt. Mit 80 Prozent sehen zwar die meisten Apotheken das Verbot des Rx-Versandhandels als wichtigstes politischen Handlungsfeld. An zweiter Stelle nennen die befragten Apotheker aber mit 14 Prozent die „Festlegung von Regeln zur Anhebung des Apothekenhonorars“. Für 83,7 Prozent der Befragten ist Planungssicherheit besonders wichtig.

Eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung erfordere Verlässlichkeit, „dass ist den Kollegen ganz wichtig“, so Schmidt: Nur so könnten Apotheken die notwendigen Investitionen in moderne Technologie und in hochqualifiziertes Personal tätigen, die für die zukünftige Versorgung der Bevölkerung notwendig sind. Mit dem Extra-Honorar für den Nacht- und Notdienst sei ein erster richtiger Schritt erfolgt.

Um die pharmazeutische Versorgung auch künftig patientennah auf hohem Niveau anbieten zu können, verlangt die ABDA darüber hinaus den „Ausbau“ und die Möglichkeit der „Honorierung neuer Dienstleistungen. Als zusätzliche und honorarfähige Dienstleistungen sieht die ABDA die Beratung von speziellen Patientengruppen wie Diabetikern, Schwangeren, aber auch Demenzkranken. Außerdem benötigten Patienten ohne ausreichende Deutschkenntnisse und Analphabeten erhöhten Beratungsaufwand, sagte ABDA-Vize Mathias Arnold. Auch in der Prävention, in der Impfversorgung, der Arzneimittelsicherheit und dem Medikationsmanagement sieht die ABDA nach wie vor sinnvolle Tätigkeitsfelder für die Apotheker.

Anders als in der Vergangenheit will die ABDA das apothekerliche Leistungsspektrum jetzt in „enger Abstimmung mit den weiteren Heilberufen“ ausweiten. Das war nicht immer so. Im Perspektivpapier 2030 hatte die ABDA solche Ansprüche ohne vorherige Abstimmung erhoben. Das war vor allem bei den Ärzte auf Missfallen und Ablehnung gestoßen. Jetzt fordert die ABDA die Politik zwar auf die Rolle der Apotheker zu stärken, aber in ein „heilberufliches Netzwerk“ einzubetten: „Wir setzen uns dafür ein, die Vernetzung der Versorgungsbereiche stetig zu vertiefen“, heißt es jetzt.

Bei diesen zusätzlichen apothekerlichen Dienstleistungen will die ABDA die „steuerliche Diskriminierung“ abbauen. Nach Angaben von ABDA-Präsident Schmidt sind die Apotheker der einzige Freie Beruf mit Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerpflicht. Bei der Festsetzung der Honorierung müsse man diese Steuerpflicht „mitdiskutieren“, „Brutto und Netto“ nicht aus den Augen verlieren.

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