Versandhandel

Rx-Versandverbot im Koalitionsvertrag APOTHEKE ADHOC, 07.02.2018 12:36 Uhr

Berlin - 

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD enthält eine Passage, die den Apothekern gefallen dürfte: Die Parteien haben sich nach Informationen von APOTHEKE ADHOC auf ein Rx-Versandverbot verständigt. Wörtlich heißt es: „Wir stärken die Apotheken vor Ort: Einsatz für Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.“

In der vorläufigen Fassung des Entwurfs zum Koalitionsvertrag gehörte das Rx-Versandverbot bis zuletzt zu den wenigen Punkten, die als nach wie vor strittige Punkte gelb markiert waren. Als Platzhalter waren in eckigen Klammern die bisherigen Positionen aufgenommen: „[CDU/CSU: Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.] Genau diese Formulierung steht jetzt auch im Kapitel Gesundheit.

Dafür gestrichen ist der Vorschlag der SPD: [Um die Arzneimittelversorgung besonders in ländlichen Regionen sicherzustellen, bleibt der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten gestattet. Zur Sicherung der Präsenzapotheken vor Ort soll bei drohender Unterversorgung ein erhöhtes Beratungs- und Sicherstellungshonorar gezahlt werden.]“

Die SPD hätte das System der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung gerne umfassend reformiert. Doch da die CDU das Bundesgesundheitsministerium (BMG) behalten wird, wird es keine zu umfassende Reform geben. Wichtig war der SPD aber eine Angleichung der Arzthonorare. Das wurde erreicht. Eine gemeinsame Honorarordnung soll von einer noch zu gründenden Kommission erarbeitet werden.

Damit ist auf der anderen Seite der Weg frei für eine Forderung aus den Reihen der Union: Die Beschränkung des Versandhandels auf nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel. So sieht es der Koalitionsvertrag vor – und zwar unbefristet. Für die Apotheker ebenfalls positiv könnte sein, dass die Union neben dem BMG künftig auch das Wirtschaftsministerium stellt, das unter anderem für das Apothekenhonorar zuständig ist.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte sich recht schnell nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Rx-Boni für ein Rx-Versandverbot entschieden. Seit dem Spruch aus Luxemburg müssen sich ausländische Versandapotheken nicht mehr an die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln halten.

Ein Rx-Versandverbot schien Gröhe – wie auch der ABDA – die einzig sinnvolle Reaktion hierauf. Doch innerhalb der Koalition gab es Dissens: Die SPD wollte Gröhes Gesetzesentwurf nicht mittragen, besonders die Fraktion der Sozialdemokraten im Bundestag stellte sich quer. Gröhe hatte angekündigt, das Thema mit in neue Koalitionsverhandlungen nehmen zu wollen.

Auch wenn das Thema selbst innerhalb der Union nicht unumstritten war, haben sich die Befürworter durchgesetzt: Das Rx-Versandverbot wird kommen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass große ausländische Versandapotheken dagegen juristisch zu Felde ziehen werden. Zwar verbieten die meisten EU-Staaten den Versand verschreibungspflichtiger Medikamente, allerdings ist er hier bereits seit Jahren zugelassen, so dass ein Verbot gut begründet sein muss.