Helfen könnte dem Rechtsanwalt zufolge eine Anpassung des Arzneimittelgesetzes (AMG) und der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) durch den deutschen Gesetzgeber. „Da die letzte Instanz ihre Entscheidungen nur nach der aktuellen Gesetzeslage treffen darf, könnte der BGH die Entscheidung des EuGH mit dem Argument, die AMPreisV sei längst geändert und die Entscheidung des EuGH nicht mehr aktuell, einfach übergehen“, so Virkus.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte beim Deutschen Apothekertag (DAT) in der vergangenen Woche angekündigt, er werde das Urteil sorgfältig prüfen. Gestern bekräftigte er dies noch einmal nach der Entscheidung: Für die Bundesregierung habe die Sicherstellung der flächendeckenden und wohnortnahen Arzneimittelversorgung oberste Priorität, hieß es. Zu einem möglichen Rx-Versandverbot gab es jedoch keine Aussage.
Eine politische Lösung könnte sich also hinziehen: „Reagiert der deutsche Gesetzgeber nicht schnell genug, könnte ein Trick aus dem Verfassungsrecht helfen: einer Vorlage der Entscheidung vom BGH an das Bundesverfassungsgericht“, so Virkus. „Dieses könnte wiederum feststellen, dass der EuGH seine Kompetenzen überschritten hat und dass dessen Entscheidung nicht zu übernehmen ist.“
APOTHEKE ADHOC Debatte