Aussetzung bis Ende Juni

Rabattverträge: BPI fordert Machtwort der Bundesregierung

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Berlin -

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) fordert eine staatliche Anordnung zur bundesweiten Aussetzung der Rabattverträge. Die bisherige Einigung bis Ende April gehe zwar in die richtige Richtung, reiche aber langfristig nicht aus. Apotheken und Hersteller bräuchten Rechts- und Planungssicherheit, so der BPI. Deshalb müsse der Staat handeln und eine Aussetzung der Rabattverträge bis mindestens Ende Juni erwirken.

„Die Vereinbarung zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband zu einer erleichterten Abgabe von Arzneimitteln in der Apotheke ist ein erster Schritt, um die Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln stabil zu halten“, erklärte BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen am Mittwoch. „Diese Maßnahme kann aber nur ein Anfang sein, dem weitere folgen müssen. Sowohl die Apotheken als auch die Arzneimittelhersteller müssen Rechts- und Planungssicherheit haben, wie mit solchen Abweichungen umgegangen werden soll.“

Die Komplexität und Verflechtung der Normierungen bringe es mit sich, „dass nunmehr den pharmazeutischen Unternehmen Sanktionen drohen, die sie nicht zu vertreten haben“. Deshalb und weil allen Experten zufolge damit zu rechnen sei, dass die aktuelle Krise noch mehrere Monate anhalten werde, erachte man eine Befristung der Aussetzung bis Ende April für nicht ausreichend. „Um es allen Beteiligten zu ermöglichen, sich der Versorgung der Patienten zu widmen, ist eine staatlich angeordnete Aussetzung bis Ende Juni 2020 notwendig“, so Joachimsen.

Darüber hinaus sei es nicht verständlich, wenn bereits in der jetzigen Phase neue Rabattverträge ausgeschrieben werden. „Es zeigt sich doch, dass gerade diese Systematik nicht zu einer Stabilisierung der Arzneimittelversorgung führt“, so der BPI-Hauptgeschäftsführer.

Vorvergangene Woche hatten erst die Ersatz-, kurz darauf auch alle anderen Krankenkassen bekanntgegeben, die Abgaberegeln zu lockern. So sollen unnötige Mehrkontakte zwischen Patienten und Apothekenpersonal vermieden werden, um die Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 zu bremsen. Den Anfang hatte die AOK Rheinland/ Hamburg gemacht. Man gehe davon aus, dass die Apotheken sich wie bisher mit rabattierten Arzneimitteln bevorrateten. „Sollte es aber im Einzelfall bei der Versorgung eines Versicherten mit einem rabattierten Arzneimittel zu der Situation kommen, dass dieses in der Apotheke nicht sofort vorhanden ist, kann dieses Arzneimittel substituiert und ein Folgekontakt vermieden werden“, so die Krankenkasse. Es folgten der VDEK und schließlich die restlichen Krankenkassen.

Nach wie vor sind bei der Abgabe aber die Formalitäten gemäß Rahmenvertrag einzuhalten; neben dem Sonderkennzeichen 02567024 sowie Faktor 5 (Verstoß gegen Rabattvertrag) beziehungsweise Faktor 6 (Verstoß gegen Rabattvertrag und Preisgünstigkeit) soll eine handschriftliche Begründung wie „Covid“ aufgebracht und abgezeichnet werden.

Der Wunsch nach Aussetzung der Rabattverträge aufgrund der aktuellen Situation kommt nicht nur von den Herstellern, sondern vor allem auch aus dem Apothekerlager. Eine entsprechende Forderung an die Politik stellte kürzlich erst der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) in einem Brief an den nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Darüber hinaus sollen Apotheken abweichend von §129 Ab. 1 u. 2 SGB V und den ergänzenden Verträgen ein in der Apotheke vorrätiges Arzneimittel abgeben und dabei in mehreren Punkten von der ärztlichen Verordnung abweichen dürfen, darunter Darreichungsform, Packungszahl, Wirkstärke. Außerdem sollen Apotheken in Rücksprache mit dem Arzt vom verordneten Wirkstoff abweichen und einen chemisch pharmakologisch-therapeutischen Wirkstoff abgeben können.

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