Nutzenbewertung

Praxis-Software: Ärzte sollen Preise vergleichen APOTHEKE ADHOC, 25.10.2018 11:25 Uhr

Berlin - 

Mit reichlich Verspätung hat jetzt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das im Mai 2017 beschlossene elektronische Arztinformationssystem (AIS) auf den Weg in die Praxen gebracht. Die Verordnung regelt Form und Inhalt des AIS. Dabei setzt Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf die Ergebnisse der zur frühen Nutzenbewertung. Diese sollen in einer schlanken Version in die Arztpraxen gelangen. Wünsche der Krankenkassen nach einer Versorgungssteuerung und der Arzneimittelhersteller nach Verankerung medizinischer Leitlinien wurden nicht berücksichtigt.

In fünf Paragrafen definiert die Rechtsverordnung die Mindestanforderungen des AIS, dass künftig in die Praxissoftware der Ärzte integriert werden und diesen die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur frühen Nutzenbewertung vermitteln soll. Damit will das BMG dafür sorgen, dass die Vertragsärzte besser und leichter lesbar über die Ergebnisse der mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) von 2010 eingeführten Nutzenbewertung für neue Arzneimittel informiert werden.

Seit Inkrafttreten der Nutzenbewertung hatte sich nämlich gezeigt, dass das vom G-BA zuerkannte Ausmaß des Zusatznutzens auf das Verordnungsverhalten der Ärzte nur geringen Einfluss hatte. Selbst neue Arzneimittel mit hohem Zusatznutzen fanden in den Verordnungszahlen keine entsprechenden Niederschlag.

Anderseits wurden Präparate mit geringem oder nicht belegtem Zusatznutzen häufiger verordnet. Als Grund wurde dafür wurde vermutet, dass Ärzte die umfangreichen und schwer lesbaren Nutzenbewertungsbeschlüsse des G-BA nicht nutzen. Das soll sich jetzt ändern.

„Die Verordnung beschränkt sich bewusst auf das Ziel der Abbildung der Beschlüsse des G-BA [...] und auf die Festlegung von Mindestanforderungen an elektronische Programme, die diesem Zweck dienen“, heißt es in der Verordnung. Ärzten werde damit geholfen, „die für die jeweilige Therapiesituation geeignete Arzneimittelauswahl zu treffen“. Kern des AIS wird eine gestraffte Zusammenfassung der Beschlüsse und der dafür tragenden Gründe auf einer knappen DIN A4-Seite mit maximal 3000 Zeichen sein.

Damit sind frühere Wünsche der Kassen vom Tisch, mit einer Art Ampelsystem eine Verordnungssteuerung auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit vorzunehmen. Die Verordnung sieht allerdings vor, dass die Therapiekosten mit neuen Arzneimitteln regelmäßig aktualisiert werden und die Kosten der wirtschaftlichsten Vergleichstherapie ebenfalls im AIS aufgeführt werden. Die Pharmahersteller hätten es gerne gesehen, wenn ins AIS auch die Leitlinien der Fachärzte für die medizinische Versorgung Berücksichtigung gefunden hätten.

Daher kritisieren in ersten Stellungnahmen die Pharmaverbände vfa und BPI den Verordnungsentwurf als „auf einem Bein“ stehend. Allerdings lässt der Referentenentwurf die Implementierung weiterer mit der Bewertung des Arzneimittels in Zusammenhang stehenden Informationen zu, wenn sich die Selbstverwaltung darauf einigt.