Apothekenstärkungsgesetz

Phagro schlägt Alarm: EU-Großhändler ohne Preisbindung APOTHEKE ADHOC, 17.07.2019 11:26 Uhr

Wegen Apothekenstärkungsgesetz: Phagro-Chef Dr. Thomas Trümper warnt davor, dass sich ausländische Großhändler auch nicht mehr an das deutsche Preisrecht halten müssen. Foto: Christof Stache
Berlin - 

Aus Sicht der Großhändler wird Preisrecht mit dem Apothekenstärkungsgesetz insgesamt torpediert. Der Großhandelsverband Phagro schlägt Alarm: Mit dem Gesetz soll das Gebot der Gleichpreisigkeit für Versandapotheken aus dem EU-Ausland aus dem Arzneimittelgesetz gestrichen und in das Sozialrecht übertragen werden. „Damit entfällt auch das Gleichpreisigkeitsgebot auf Großhandelsebene.“

Der Phagro befürchtet „desaströse Auswirkungen für die Arzneimittelversorgung“. Denn ohne Gleichpreisigkeit sei die Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung durch den Großhandel akut gefährdet.

Aus Sicht des Phagro wären mit der Streichung des § 78 Absatz 1 Satz 4 des AMG pharmazeutische Großhändler aus dem EU-Ausland, die nach Deutschland liefern, nicht mehr an die deutschen Preisvorschriften gebunden. „Das diskriminiert die in Deutschland ansässigen pharmazeutischen Großhändler und führt zu unfairen Wettbewerbsbedingungen“, sagt Phagro-Vorsitzender Dr. Thomas Trümper.

Bislang sorge der AMG-Paragraf dafür, dass auch ausländische Großhandlungen, die an deutsche Apotheken liefern, an die Preise und Preisspannen der Arzneimittelpreisverordnung gebunden sind – genauso wie deutsche Großhändler. Die Wettbewerbsbedingungen seien somit gleich. „Mit der Streichung des Gleichpreisigkeitsgebots wäre dies vorbei“, warnt der Phagro.

Der Großhandelsverband befürchtet, dass dies „zu einem ruinösen Preis- und Rabattwettbewerb auf Großhandelsebene“ führt, gerade bei besonders lukrativen Arzneimittelgruppen. „Damit wird das Prinzip der Vollversorgung weiter ausgehöhlt – mit absehbar desaströsen Folgen für die Versorgungssicherheit“, so Trümper.

Daran ändert dem Phagro-Chef zufolge auch die vorgesehene Übertragung des Gleichpreisigkeitsgebots in die sozialrechtlichen Regelungen des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung nichts. Dieser Rahmenvertrag werde zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und Apothekerschaft geschlossen und habe keinerlei Auswirkung auf die Preispolitik ausländischer pharmazeutischer Großhändler.

Der Phagro fordert eine Klarstellung, dass Großhändler aus dem Ausland sowie direkt liefernde Hersteller an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden bleiben. „Andernfalls würden Sinn und Zweck der Großhandelsspanne im Arzneimittelpreisrecht massiv in Frage gestellt.“ Denn die Großhandelsspanne sichere eine bedarfsgerechte und kontinuierlichen Belieferung.

„Anstatt die bewährten Grundprinzipien der Arzneimittelversorgung auf dem Altar der Warenverkehrsfreiheit zu opfern, sollte der Gesetzgeber sich auch weiterhin zu einer flächendeckenden, sicheren, herstellerneutralen, bedarfsgerechten und kontinuierliche Versorgung mit Arzneimitteln bekennen und diese ordnungsrechtlich sauber absichern“, so Trümper. Das sei nicht nur im Sinne des fairen Wettbewerbs, sondern auch und vor allem im Sinne der Patienten.