Onlinehandel

Petitionsausschuss will Internet-Preise prüfen APOTHEKE ADHOC, 18.01.2018 12:11 Uhr

Berlin - 

Der Onlinehandel boomt – nicht nur bei Arzneimitteln. Und die Methoden der Internethändler werden immer subtiler. „Dynamik Priceing“ heißt der Versuch, den Käufern entsprechend ihrer Budgets unterschiedliche Preise für das gleiche Produkt anzubieten. Das hat auch DocMorris schon so gemacht. Jetzt soll die Politik sich diesem Phänomen annehmen. Der Petitionsausschuss will die individualisierte Preisgestaltung im Online-Handel unter die Lupe nehmen.

Jetzt beschloss der bereits arbeitende Petitionsausschuss einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu überweisen. In der Petition wird gefordert, gegen die „Diskriminierung von Besserverdienenden“ bei der Preisgestaltung im Online-Handel vorzugehen.

Zur Begründung führen die Petenten an, dass sich die Preismechanismen zurzeit massiv ändern würden. Besonders im Online-Handel sei zu beobachten, dass Nutzern zunehmend „individualisierte Preise“ angeboten würden. Durch Cookies und Big Data seien Kunden nicht mehr anonym, heißt es in der Eingabe. Für gleiche Dienstleistungen oder Produkte würden - je nach Kunde - unterschiedliche Preise verlangt. Nicht mehr Angebot und Nachfrage, sondern die vermutete Kaufkraft des Kunden würden den Preis bestimmen, schreiben die Petenten.

In seiner Begründung weist der Petitionsausschuss auf den im Telemediengesetz geregelten spezifischen Datenschutz für die Verwendung personenbezogener Daten im Online-Handel hin, der sich auf die Verwendung von Cookies bezieht. Danach dürfen ohne die ausdrückliche Einwilligung des Nutzers dessen persönliche Daten nicht für die Preisgestaltung verwendet werden. Die Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen des Telemediengesetzes liege bei den Ländern, heißt es weiter.

Wettbewerbsrechtlich sei außerdem die Differenzierung von Preisen, bei der unter Umständen auf dem gleichen Markt und sogar für das gleiche Produkt unterschiedliche Preise verlangt werden, kein Problem, solange keine Marktbeherrschung vorliege. Dennoch kommt der Ausschuss zu der Einschätzung, dass die individualisierte Preisgestaltung, die in Deutschland derzeit noch nicht sehr verbreitet sei, durch Digitalisierung und massenhafte Sammlung und Auswertung von Daten möglicherweise „künftig eine neue Dimension erhält“.

Einzelne Fälle von Preisindividualisierung seien schon jetzt öffentlich. So etwa bei Buchungen bei Autovermietungen, wo sich die Preise je nach Buchungsort unterscheiden würden. Auch Hotelbuchungen seien laut Studien unterschiedlich teuer, je nachdem welches Endgerät - PC oder Smartphone - genutzt wurde. Nach Auffassung des Petitionsausschusses besteht bei einer Preisgestaltung durch Algorithmen auf Basis von Big Data die Gefahr von Informationsasymmetrien, was Märkte intransparenter machen könne. Dadurch könnten sich nach Ansicht der Abgeordneten "erhebliche Nachteile" für die Verbraucher ergeben, insbesondere eine ungerechtfertigte Benachteiligung und eine Einschränkung der Wahlfreiheit.

Dem Schutz und der Gleichbehandlung der Verbraucher sowie der Transparenz der Preisgestaltung sei aber ein sehr hoher Stellenwert beizumessen, heißt es in der Vorlage weiter. Die Petition erscheine vor diesem Hintergrund geeignet, in die weiteren Untersuchungen und Studien der Bundesregierung zu dieser Thematik einbezogen zu werden, schreibt der Ausschuss.

Auch der Onlinehandel mit Arzneimitteln setzt bereits „Dynamik Priceing“ ein. Beispiel DocMorris: Die niederländische Versandapotheke bot ein und dasselbe Produkt zeitgleich zu vier verschiedenen Preisen an. Wobenzym plus zählt zu den Präparaten, die häufig online gekauft werden. Das Produkt wird nicht akut benötigt und die Preisunterschiede sind durchaus beachtlich. Bei DocMorris kostete die Packung mit 100 Stück im Herbst 2017 25,59 Euro.

Das war online kein besonders guter Preis: Beim Preisvergleichsportal Medizinfuchs.de fand man zu selben Zeit 40 Anbieter, die günstiger waren als die Tochter von Zur Rose. Trotzdem stand DocMorris ganz oben als günstigste Versandapotheke. Wie das? Über diesen Kanal bietet DocMorris das Präparat für 22,47 Euro an. Bei Voltaren war die Preisvielfalt noch größer. Im Onlineshop kostete die Schmerzsalbe 11,89 Euro – aber nur 10,93 Euro, wenn man über Medizinfuchs dorthin gelangte. Noch günstiger war Voltaren via Google-Shopping zu bekommen – nämlich für 10,35 Euro.

Laut Fabian Kaske von der Marketingsagentur Dr. Kaske sind kanalspezifische Preisanpassungen heute Standard im E-Commerce. Während dies beim Mieten eines Autos oder der Flugbuchung schon seit vielen Jahren stattfinde, sei das Phänomen für den Apothekenmarkt aber noch relativ jung. „Ich gehe davon aus, dass wir im Apothekenmarkt noch viel stärkere Dynamisierung sehen werden. Das ist ein wichtiger Hebel für Online-Apotheken, um profitabel zu arbeiten“, so Kaske.