Pille danach

Vorrat von der Versandapotheke APOTHEKE ADHOC, 18.02.2015 15:26 Uhr

Berlin - 

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat sich für ein Versandverbot für Notfallkontrazeptiva ausgesprochen. Das stößt beim Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) auf Kritik: „Es wird einmal mehr oder weniger geschickt suggeriert, dass die Apotheke vor Ort das alleinige Mittel der Wahl darstellt“, so der BVDVA-Vorsitzende Christian Buse. Die Begründung der Länder, dass das Präparat nicht sofort vorliege und die Beratung nicht ausreichend sei, lässt er nicht gelten.

Man verwahre sich gegen den unterschwelligen Vorwurf, eine versendende Apotheke berate nicht genügend. Das Gegenteil sei der Fall: Versandapotheken würden seit Jahren nicht schlechter abschneiden als die reine Vor-Ort-Apotheke.

Auch das Argument, dass das Präparat nicht sofort verfügbar sei, lässt der BVDVA nicht gelten: Eine sehr zeitnahe Einnahme, wie es die medizinische Indikation vorsehe, sei bei Nicht-Bevorratung zu Hause in keinem Fall möglich.

„Fakt ist, dass das Medikament vor Ort auch nicht unbedingt sofort erhältlich ist, weil es in der Regel über den Großhandel bestellt werden muss“, so Buse. Er bringt Vorräte ins Spiel: „Was spricht denn dagegen, dass sich Frauen nach eingehender Beratung mit einem Notfallkontrazeptivum über den Versandhandel bevorraten? Sollen sie im Notfall darauf hoffen, dass die Apotheke die Pille danach vorrätig hat?“

Buse kritisiert, dass einseitig zum Nachteil eines Vertriebsweges Stimmung gemacht werde. Das sei den Patienten aber nicht dienlich. Der BVDVA sieht in der Diskussion „einen weiteren Versuch, den seit Jahren etablierten Arzneimittelversand an den Pranger zu stellen“. Das zeige schon die Begrifflichkeit „Internetapotheke“.

Die rot-grün regierten Länder Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie das schwarz-grün geführte Landes Hessen hatten den Antrag eingebracht. „Da der Anwendungserfolg am wahrscheinlichsten ist, je früher die Anwendung erfolgt, muss das Arzneimittel am besten unverzüglich zur Verfügung stehen“, heißt es laut „Welt“ in dem Antrag. Dies könne über einen Versandhandel typischerweise nicht gewährleistet werden.

Außerdem sehen die Länder eine sachgerechte Beratung der Frauen bei einem Verkauf über das Internet nicht gewährleistet. Da die Rezeptpflicht aufgehoben werde, komme der „Beratung von Angesicht zu Angesicht“ in der Apotheke vor Ort eine besondere Bedeutung zu. „Eine Beratung über Online-Fragebögen oder eine telefonische Beratung erscheinen hier weder sachgerecht noch ausreichend.“