VSW droht mit dem Staatsanwalt

Nächste Abmahnung wegen FFP2-Rabatt

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Berlin -

Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) geht nun ebenfalls gegen mindestens eine Apotheke vor, die bei der Abgabe von FFP2-Masken auf die Eigenbeteiligung des Versicherten verzichtet.

Der VSW findet die Werbung der Apotheke unzulässig: Die Eigenbeteiligung sei in der Schutzmaskenverordnung vorgesehen und auch auf den von der Bundesregierung ausgegebenen Berechtigungsscheinen als Aufdruck verbindlich vorgegeben. Zudem müsse die tatsächlich eingenommene Summe wahrheitsgemäß bei der Abrechnung angegeben werden. Falsche Angaben könnten zu Rückforderungen des Bundes oder sogar zu strafrechtlichen Ermittlungen führen, warnt der VSW.

Vor dem Landgericht Düsseldorf wird bereits darüber gestritten, ob Apotheken den Eigenanteil erlassen dürfen. Das Gericht hat eine einstweilige Verfügung erlassen, am kommenden Mittwoch wird über den Widerspruch der Apotheke verhandelt. Geklagt hatte in diesem Verfahren die Wettbewerbszentrale.

Der VSW macht sich die Begründung des LG Düsseldorf zu eigen: Der Eigenanteil diene nicht dazu, die Gesundheitsvorsorge finanziell abzusichern sondern um das rare Gut der FFP2-MAskemn denen zukommen zu lassen, die sie wirklich brauchten und deshalb bereit seien, dafür 2 Euro Eigenbeteiligung zu zahlen. Die abgemahnte Apotheke verschaffe sich stattdessen einen unlauteren Vorteil gegenüber anderen Anbietern von Schutzmasken.

Rechtsanwalt Peter Kaumanns von der Kanzlei Terhaag & Partner vertritt die abgemahnte Apotheke. Er findet die Argumente der Gegenseite wackelig. Kaumanns vertritt mehrere Apotheken, die auf die Eigenbeteiligung verzichten oder zusätzliche Masken abgeben. Zu den Mandanten der Kanzlei zählen nach seinen Angaben zudem Maskenhändler, die seit vergangenen Jahr Lieferungen mit Stückzahlen im zweistelligen Millionenbereich durchgeführt haben.

Deshalb kann Kaumanns das Argument des LG Düsseldorf – Vermeidung eines verschwenderischen Umgangs bei Verknappung der Masken – nicht nachvollziehen. „Es gibt genug Masken, Lieferanten aus der ganzen Welt stürzen sich gerade auf Deutschland stürzen. Meine Maskenhändler berichten, dass die Lager seit April voll sind, nur die damaligen Preise nicht mehr erzielt werden können.“ Nach Ankündigung der Maskenpflicht in Bayern oder NRW seien Nachfrage und Preise zwar wieder leicht angestiegen, nicht zu vergleichen aber mit der Situation im Frühjahr 2020.

Auch Apotheker berichteten, dass sie im Einkauf sogar mehr als erwartet herunterhandeln könnten, da diese über jeden Absatz froh seien. „Eine Verknappung können wir bei den von uns beratenen Apotheken und Lieferanten nicht bestätigen“, so Kaumanns.

Da es sich bei der Eigenbeteiligung nicht um eine gesetzliche Zuzahlung handele, sieht Kaumanns keinen Unterschied zu einer zulässigen Hinzugabe oder Werbeaktion. „Sinn und Zweck der Verordnung ist es doch gerade Ältere möglichst kostengünstig mit Masken zu versorgen. Daneben sehe ich inzwischen überall Berichte, in denen der regelmäßige Austausch der Masken empfohlen wird, so dass die Hinzugabe zusätzlicher Masken anscheinend eher der empfohlenen Verwendung entspricht.“

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