Kleine Anfrage

Medikationsplan: Apotheker gehen weiter leer aus

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Berlin -

Kürzlich wandte sich die FDP-Fraktion mit einer Kleinen Anfrage zum Medikationsplan an die Bundesregierung. Die Bundesregierung gibt nun die Antworten bekannt: Hauptaussage dürfte sein, dass eine Vergütung für Apotheker weiterhin ausbleibt.

Ist das Honorar für die Leistungserbringer angemessen? Dies war eine der zwölf Fragen, die Abgeordnete der FDP-Fraktion von der Bundesregierung wissen wollten. Bei den Ärzten erfolgt die Vergütung für die Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans in Form einer Einzel- und Pauschalleistung, wie die Bundesregierung mitteilt. Zudem würden die Zuschläge zu den Chroniker- beziehungsweise Grundpauschalen leistungsunabhängig einmal im Behandlungsfall gezahlt werden.

Anders sieht es bei den Apothekern aus: Auf Wunsch des Versicherten hat die Apotheke bei der Abgabe eines Arzneimittels eine erforderliche Aktualisierung des Medikationsplans vorzunehmen. „Hierfür wird keine gesonderte Vergütung bezahlt“, heißt in der Antwort zur Kleinen Anfrage. Denn unabhängig davon bestehe bereits nach § 20 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) eine Verpflichtung, Ärzte und Patienten hinreichend über Arzneimittel zu informieren und zu beraten. „Bei der Information und Beratung über Arzneimittel müssen insbesondere Aspekte der Arzneimittelsicherheit berücksichtigt werden“, schreibt die Bundesregierung weiterhin.

Da die Aktualisierung des Medikationsplans mit der Beratungstätigkeit abgegolten ist und nicht gesondert vergütet wird, „gibt es keine Datengrundlage, die zur Beurteilung der Aktualisierungsmengen herangezogen werden kann.“ Denn zuvor hatten die Abgeordneten angefragt, für wie viele Versicherte der Plan in den Jahren 2016 und 2017 auf den neuesten Stand gebracht wurde. Zumindest liegen Zahlen zu den Versicherten vor, für die Medikationspläne erstellt worden sind: „Im vierten Quartal 2016 waren dies etwa 65.000 Patienten und im ersten Halbjahr 2017 etwa 74.500 Patienten“, teil die Bundesregierung mit. Für die Quartale 3 und 4 aus 2017 würden nach Angaben der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) noch keine Abrechnungsdaten vorliegen.

Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes haben etwa 20 Millionen Versicherte Anspruch auf einen Medikationsplan nach § 31a SGB V, wie aus der Antwort der Bundesregierung ersichtlich wird. Sowohl die KBV als auch der GKV-Spitzenverband gingen davon aus, dass alle Versicherten, die Anspruch auf einen Medikationsplan haben und bei denen eine Erstellung bzw. Aktualisierung des Medikationsplans medizinisch notwendig sei, diese auch erhielten. Die Interessensvertreter hätten dafür ein Budget von etwa 162,5 Millionen Euro. „Nach Angaben der KBV betrug der Honorarumsatz der Vertragsärzte im Jahr 2016 etwa 40 Millionen Euro und im ersten Halbjahr 2017 etwa 80 Millionen Euro“, so die Bundesregierung. Dies entspräche den Kosten, die den gesetzlichen Krankenkassen entstanden seien.

Weiterhin wollten die Abgeordneten wissen, wann der elektronische Medikationsplan kommt: „Voraussetzung für die Einführung des Medikationsplans in elektronischer Form ist der Aufbau einer sicheren, digitalen Kommunikationsinfrastruktur im Gesundheitswesen, der Telematik-Infrastruktur“, heißt es in der Antwort. Ziel sei es, dass bis Ende 2018 alle Arzt- und Zahnarztpraxen an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen werden. Darauf aufbauend könnten dann schrittweise die ersten medizinischen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, der elektronische Medikationsplan sowie die Notfalldaten eingeführt werden.

Die Bundesregierung gibt zudem Auskunft, dass in Deutschland rund 250.000 Krankenhauseinweisungen jährlich auf vermeidbare Medikationsfehler zurückzuführen seien. Es würden allerdings keine Zahlen vorliegen, „wie viele die Patientengesundheit beeinträchtigende Arzneimittelinteraktionen im deutschen Gesundheitswesen insgesamt jährlich auftreten.“ Die Arzneimittellisten seien für Patienten in jedem Falle nützlich, denn nach Angaben der KBV zeigten Untersuchungen, dass diese dann besser über ihre Medikation Bescheid wussten. Aus Untersuchungen ginge zudem hervor, dass Unwissenheit über die eigene Pharmakotherapie eine Hürde für die Compliance sei.

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