Beratungshonorar

Medikationsplan bringt Ärzten 163 Millionen Euro APOTHEKE ADHOC, 21.09.2016 16:36 Uhr

Berlin - 

Krankenkassen und Ärzte haben sich auf den letzten Metern auf ein Honorar für den Medikationsplan geeinigt. Für die Erstellung und Aktualisierung bekommen die Mediziner ab dem 1. Oktober Geld, für das kommende Jahr sind in der Summe rund 163 Millionen Euro veranschlagt.

Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, und Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), erklärten schriftlich: „Wir begrüßen es, dass wir als gemeinsame Selbstverwaltung eine Lösung gefunden haben. Insbesondere für die Einführung des neuen Medikationsplans wurde nun die entscheidende Grundlage gelegt.“

Nach der heutigen Einigung auf Bundesebene werden nun in den kommenden Wochen weitere Verhandlungen zur regionalen Umsetzung und gegebenenfalls zu regionalen Anpassungen zwischen den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und den Vertretern der Krankenkassen geführt.

Eigentlich hätten sich KBV und GKV-Spitzenverband bis zum 30. Juni auf einen Punktwert im Einheitlichen Bewertungskatalog (EBM) einigen müssen, aus dem sich am Ende die Vergütung ergibt. Die Vorstellungen lagen jedoch so weit auseinander, dass schon mit der Schiedsstelle gedroht wurde.

Der Medikationsplan bedeute für die Vertragsärzte „enormen zusätzlichen Aufwand“, argumentierte die stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Regina Feldmann. „Wenn der Medikationsplan die Sicherheit der Arzneimitteltherapie erhöhen soll, muss er umfassend und verantwortungsvoll erstellt werden.“ Dafür müssten die Ärzte auch die Medikamente erfragen und dokumentieren, die die Patienten sich in der Apotheke gekauft oder von anderen Kollegen verordnet bekommen hätten. Zudem sollten die Patienten zu den Präparaten aufgeklärt und beraten werden. „Das alles funktioniert nicht zwischen Tür und Angel.“

Die KBV forderte deshalb eine „angemessene Vergütung“ und verhandelt mit den Krankenkassen. Derzeit sei man mitten in der Diskussion mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich des Honorars, so Feldmann. Der im Gesetz verankerte Medikationsplan habe eine neue Qualität, sei viel umfassender und somit nicht mit den bislang von Ärzten individuell ausgestellten Plänen vergleichbar. Zudem müsse er ständig aktualisiert werden, um eine sichere Arzneimitteltherapie zu ermöglichen. „Für diese völlig neue Leistung müssen die Krankenkassen schon Geld in die Hand nehmen“, so Feldmann.

Wie viele der Patienten letztlich einen Medikationsplan erhalten, könne noch niemand voraussagen, so Feldmann. Nach Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) kommen nahezu 20 Millionen Kassenpatienten infrage.

Wie die Abrechnung funktioniert, ist noch nicht bekannt. Bei den bislang etablierten Projekten der AOK Rheinland-Hamburg und der Knappschaft Bahn-See (KBS) können die Mediziner zwischen 80 und 160 Euro abrechnen; die Höhe hängt etwa vom Zeit- sowie Beratungsaufwand ab. Auch beim Projekt des Deutschen Hausärzteverbands mit AXA und Gothaer sind knapp 90 Euro angesetzt.

Bei den wenigen Projekten, bei denen die Apotheker an Bord sind, gibt es deutlich weniger: Bei ARMIN sind für die Aufnahme der Medikation im ersten Quartal 97,30 Euro vereinbart; für die weitere Betreuung gibt es in jedem Folgequartal 22 Euro. Auch die Techniker Krankenkasse (TK) zahlt Apotheken für die Analyse der zur Verfügung gestellten Medikationslisten nach Ablauf der Anschubfinanzierung nur 25 Euro. Lediglich die Apothekenkooperation Elac Elysée („Guten Tag Apotheken“) konnte mit der DKV 80 Euro für die Medikationsanalyse aushandeln.

Laut E-Health-Gesetz ist der erstausstellende Arzt zur weiteren Aktualisierung verpflichtet, Apotheker aktualisieren auf Wunsch des Versicherten. Auch andere Ärzte und Kliniken können den Medikationsplan ergänzen. Zunächst liegt der Medikationsplan in Papierform vor; der Arzt speichert ihn in seiner Praxissoftware ab und druckt ihn für den Patienten aus. Ab 2018 soll er dann auch auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden. Ab dem 1. Januar 2019 müssen dann alle Vertragsärzte und Apotheker in der Lage sein, einen auf der eGK gespeicherten Medikationsplan zu aktualisieren.

KBV, Deutscher Apothekerverband (DAV) die Bundesärztekammer (BÄK) hatten sich im Frühjahr fristgerecht auf eine technische Spezifikation zur elektronischen Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans geeinigt. Diese basiert auf den fachlichen Vorgaben, die im Rahmen der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) initiierten Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) entwickelt wurde.

Die Apotheker könnten am Ende trotz zahlreicher Versprechen der ABDA nicht nur kein Terrain gewonnen, sondern sogar verloren haben: In ihrer Stellungnahme zum Pharmadialog-Gesetz (Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz, AM-VSG) fordert die KBV, dass ihnen die Apothekenrechenzentren für das Medikationsmanagement künftig auch nicht anonymisierte Daten liefern.

Parallel haben sich GKV-Spitzenverband und KBV auf die Weiterentwicklung der Vergütung im kommenden Jahr verständigt. Der Orientierungswert („Preis“) steigt um insgesamt 315 Millionen Euro, die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung um 170 Millionen Euro. Für extrabudgetäre Leistungen, wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, wird mit einem Plus in Höhe von 330 Millionen Euro gerechnet. Inklusive des neuen Medikationsplans ergibt sich in der Summe ein Plus in einer Größenordnung von rund einer Milliarde Euro.