Infektionskrankheiten

Masern-Impfpflicht: Bund könnte im Mai Regeln vorlegen

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Berlin -

Noch sind sich die Länder nicht einig, ob sie für oder gegen eine Masern-Impfpflicht sind. Einige wollen die Vorgaben des Bundes abwarten. Die rechtlichen Hürden sind nicht unerheblich.

Die Pläne für eine Masern-Impfpflicht in Deutschland werden konkreter. Anfang Mai wird dazu ein Vorschlag des zuständigen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) erwartet. Spahn hat sich für verpflichtende Masern-Impfungen für Kinder in Kitas und Schulen ausgesprochen. Auch die SPD plädiert dafür. Der CSU-Vorsitzende Markus Söder ist jedoch skeptisch. Unter den Ländern gibt es derzeit auch keine einheitliche Position. Einige wollen den Vorschlag des Bundes abwarten. Dies würde jedenfalls eine bundeseinheitliche Lösung erleichtern.

Neben dem Brandenburger Landtag zeigte sich Nordrhein-Westfalens Landesregierung entschlossen, eine Impfpflicht einzuführen. Derzeit prüft das Land aber noch. Familienminister Joachim Stamp (FDP) sagte der Rheinischen Post: „Ich bin für eine generelle Impfpflicht – das gilt auch für Kindergärten.“ Auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) ist dafür.

Die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles unterstützt Spahns Vorhaben. „Ich finde es richtig, bei sehr ansteckenden Krankheiten wie Masern eine Impfpflicht einzuführen“, sagte sie der Süddeutschen Zeitung. Es gehe dabei nicht nur um die Gesundheit der Kinder,
sondern auch um den Schutz älterer Menschen mit geschwächtem Immunsystem vor Ansteckung. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) bekräftigte im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Staatliches Handeln ist gefragt, wenn das Risiko, andere Kinder in Kindergärten, Schulen oder in anderen Einrichtungen zu gefährden, nicht anders in den Griff zu bekommen ist.“

CSU-Chef Söder dagegen wirbt zwar für freiwillige Impfungen, sieht eine Impfpflicht aber skeptisch. Dazu gebe es derzeit noch keine Veranlassung, sagte er. Die Impfquote sei noch ausreichend, so dass über solche Maßnahmen noch nicht nachgedacht werden müsse.



Masern sind hochansteckend und können in seltenen Fällen auch tödlich verlaufen. Dennoch dürfte ein Zwang zur Masern-Impfung nicht leicht durchzusetzen sein. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte schon vor zwei Jahren auf verfassungsrechtliche Probleme hingewiesen. Die Experten schlossen aber die Möglichkeit, eine Impfpflicht für bestimmte Krankheiten durchzusetzen, nicht generell aus.

Für Kita-Kinder könnte das noch einigermaßen funktionieren, bei Schul-Kindern ist das möglicherweise schwieriger. Und jenseits der rechtlichen Problematik kommt noch hinzu, dass die Impfung in mehreren Schritten erfolgt und erst danach wirksam wird. Entschieden werden muss also auch über den Impfstoff und darüber, ob es Dreifach- oder Vierfach-Impfungen gibt.

Brandenburg war am Donnerstag vorgeprescht. Der Landtag forderte die rot-rote Landesregierung mit breiter Mehrheit auf, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass bis zu einer bundesrechtlichen Lösung eine Impfung als verpflichtende Voraussetzung für den Besuch von Kitas und Tagespflege gilt. Zugleich soll die Landesregierung eine Bundesratsinitiative einbringen. Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) plädierte dafür, dass seine Landesregierung die Initiative unterstützt.

Eine Impfpflicht für Kita-Kinder ginge weiter als das, was die Bundesregierung bereits in der vergangenen Legislaturperiode an schärferen Regeln beschlossen hatte. Seitdem müssen Eltern, die ihre Kinder in Kitas schicken wollen, unter anderem eine verpflichtende Impfberatung nachweisen können. Auch in diesem Fall lief es so, dass der Bund die bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen dafür vorgab, die die Länder dann umsetzen sollten.

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